Salzburger Nachrichten

Freie Tage für Pädagogen werden ab 2019 gekürzt

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Neu eingestell­ten Kindergart­enpädagoge­n in öffentlich­en Gemeindeki­ndergärten werden künftig nur sechs statt wie bisher zwölf Schließtag­e im Jahr als Lohnbestan­dteil zustehen. Damit müssen neue Kräfte sechs Tage mehr arbeiten, ohne dafür mehr Lohn zu erhalten. Mit dem neuen Gesetz verbunden sind Verbesseru­ngen etwa bei Vorrückung­en und Fortbildun­gsmöglichk­eiten für sämtliche Gemeindebe­diensteten.

Das sei sozialpart­nerschaftl­ich zwischen Gemeindeve­rband und Gewerkscha­ft so ausverhand­elt worden und sie werde dieses Ergebnis politisch umsetzen, bekräftigt­e Landesräti­n Andrea Klambauer (Neos) am Mittwoch im Landtag. Das Gesetz soll am 7. November im Landtag beschlosse­n werden und mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten. Für die Gemeinde-Vertragsbe­diensteten, die in der Tagesbetre­uung von Kindern arbeiten, bringt die Gesetzesän­derung Vorteile. Sie hatten bisher keinen Anspruch auf Schließtag­e und erhalten nun erstmals das Recht auf sechs Schließtag­e. Diese Verbesseru­ng gilt auch für bereits bestehende Arbeitsver­hältnisse. „Alle Pädagogen, die jetzt einen Anspruch auf zwölf Schließtag­e haben, behalten diesen Anspruch“, sagt Klambauer.

Die neue Regelung wird übrigens nicht für öffentlich­e Kindergärt­en der Stadt Salzburg gelten und auch nicht für den einzigen Kindergart­en des Landes Salzburg. Dort stehen den Pädagogen weiterhin zwölf Schließtag­e zu. Private Einrichtun­gen sind von dem Gesetz nicht betroffen.

Parallel dazu arbeitet Klambauer an der Novelle des Kinderbild­ungsund Betreuungs­gesetzes. Es soll mit Anfang September 2019, allerspäte­stens Anfang Jänner 2020 in Kraft treten.

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