Freie Tage für Pädagogen werden ab 2019 gekürzt
Neu eingestellten Kindergartenpädagogen in öffentlichen Gemeindekindergärten werden künftig nur sechs statt wie bisher zwölf Schließtage im Jahr als Lohnbestandteil zustehen. Damit müssen neue Kräfte sechs Tage mehr arbeiten, ohne dafür mehr Lohn zu erhalten. Mit dem neuen Gesetz verbunden sind Verbesserungen etwa bei Vorrückungen und Fortbildungsmöglichkeiten für sämtliche Gemeindebediensteten.
Das sei sozialpartnerschaftlich zwischen Gemeindeverband und Gewerkschaft so ausverhandelt worden und sie werde dieses Ergebnis politisch umsetzen, bekräftigte Landesrätin Andrea Klambauer (Neos) am Mittwoch im Landtag. Das Gesetz soll am 7. November im Landtag beschlossen werden und mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten. Für die Gemeinde-Vertragsbediensteten, die in der Tagesbetreuung von Kindern arbeiten, bringt die Gesetzesänderung Vorteile. Sie hatten bisher keinen Anspruch auf Schließtage und erhalten nun erstmals das Recht auf sechs Schließtage. Diese Verbesserung gilt auch für bereits bestehende Arbeitsverhältnisse. „Alle Pädagogen, die jetzt einen Anspruch auf zwölf Schließtage haben, behalten diesen Anspruch“, sagt Klambauer.
Die neue Regelung wird übrigens nicht für öffentliche Kindergärten der Stadt Salzburg gelten und auch nicht für den einzigen Kindergarten des Landes Salzburg. Dort stehen den Pädagogen weiterhin zwölf Schließtage zu. Private Einrichtungen sind von dem Gesetz nicht betroffen.
Parallel dazu arbeitet Klambauer an der Novelle des Kinderbildungsund Betreuungsgesetzes. Es soll mit Anfang September 2019, allerspätestens Anfang Jänner 2020 in Kraft treten.