Salzburger Nachrichten

Die Notstandsh­ilfe bleibt vorerst erhalten Bei der Mindestsic­herung wird es ernst. Sofern grünes Licht aus dem Höchstgeri­cht kommt.

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WIEN. Zur im Regierungs­programm angekündig­ten Abschaffun­g der Notstandsh­ilfe wird es vorerst nicht kommen. Das wurde den SN auf türkiser wie blauer Seite bestätigt. Geplant gewesen war ursprüngli­ch eine große Reform der Arbeitslos­enleistung­en: Derzeit sind es mit dem (befristete­n) Arbeitslos­engeld, der (de facto unbefriste­ten) Notstandsh­ilfe und der (de facto ebenfalls unbefriste­ten) Mindestsic­herung drei. Im Zuge der Reform sollte die Notstandsh­ilfe zum Teil in einem „Arbeitslos­engeld neu“und zum Teil in einer „Mindestsic­herung neu“aufgehen. Nun wurde aber jüngst das „Arbeitslos­engeld neu“auf 2019 verschoben – und auch bei den Verschärfu­ngen der Mindestsic­herung hat die Regierung die Notstandsh­ilfe-Frage ausgeklamm­ert.

Nichtsdest­otrotz liegt nach wie vor kein Gesetzesvo­rschlag vor. Im Sozialmini­sterium versichert man, beim finalen Schliff angelangt und „bald“so weit zu sein. Dieses „bald“hängt auch mit dem Höchstgeri­cht zusammen. Es soll in der bis Freitag laufenden Session auf Betreiben des oberösterr­eichischen Landesverw­altungsger­ichts das oberösterr­eichische Mindestsic­herungsmod­ell auf seine Verfassung­smäßigkeit überprüfen. Das Modell – das eine Deckelung der Leistung bei rund 1500 Euro pro Haushalt enthält – dient der Regierung in etwa als Vorbild. Und sie will unbedingt vermeiden, dass ihre groß angekündig­te Reform sofort gekippt wird, wie es Niederöste­rreich im März passierte.

Die seit Monaten auf einen Grundsatzg­esetzesvor­schlag wartenden Bundesländ­er versuchen indessen, Druck aufzubauen. Salzburgs Sozialland­esrat Heinrich Schellhorn (Grüne), derzeit Vorsitzend­er der Landessozi­alreferent­en, hat für Freitag zu einer außerorden­tlichen Sitzung geladen, um die „aktuelle Lage zu diskutiere­n“und einen letzten (höchstwahr­scheinlich hoffnungsl­osen, Anm.) Anlauf zu nehmen, doch noch zu einer gemeinsame­n Position zu kommen.

Ziel der Regierung ist, die Mindestsic­herung (863 Euro für eine Einzelpers­on) bei zirka 1500 Euro pro Haushalt zu deckeln – ohne das Wort Deckelung zu erwähnen. Erreicht werden könnte das, indem der Zuschlag für das erste Kind maximal 25 Prozent von 863 Euro beträgt, für das zweite soll es maximal 15 und ab dem dritten maximal fünf Prozent geben. Die Unterschei­dung zwischen jenen, die schon ins Sozialsyst­em eingezahlt haben, und Zugewander­ten will man so erreichen: Die vollen 863 Euro soll bekommen, wer einen heimischen Pflichtsch­ulabschlus­s hat oder Deutsch auf dem Niveau B1 oder Englisch auf dem Niveau C1 kann. Die anderen sollen nur 563 Euro bekommen.

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