Die Notstandshilfe bleibt vorerst erhalten Bei der Mindestsicherung wird es ernst. Sofern grünes Licht aus dem Höchstgericht kommt.
WIEN. Zur im Regierungsprogramm angekündigten Abschaffung der Notstandshilfe wird es vorerst nicht kommen. Das wurde den SN auf türkiser wie blauer Seite bestätigt. Geplant gewesen war ursprünglich eine große Reform der Arbeitslosenleistungen: Derzeit sind es mit dem (befristeten) Arbeitslosengeld, der (de facto unbefristeten) Notstandshilfe und der (de facto ebenfalls unbefristeten) Mindestsicherung drei. Im Zuge der Reform sollte die Notstandshilfe zum Teil in einem „Arbeitslosengeld neu“und zum Teil in einer „Mindestsicherung neu“aufgehen. Nun wurde aber jüngst das „Arbeitslosengeld neu“auf 2019 verschoben – und auch bei den Verschärfungen der Mindestsicherung hat die Regierung die Notstandshilfe-Frage ausgeklammert.
Nichtsdestotrotz liegt nach wie vor kein Gesetzesvorschlag vor. Im Sozialministerium versichert man, beim finalen Schliff angelangt und „bald“so weit zu sein. Dieses „bald“hängt auch mit dem Höchstgericht zusammen. Es soll in der bis Freitag laufenden Session auf Betreiben des oberösterreichischen Landesverwaltungsgerichts das oberösterreichische Mindestsicherungsmodell auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen. Das Modell – das eine Deckelung der Leistung bei rund 1500 Euro pro Haushalt enthält – dient der Regierung in etwa als Vorbild. Und sie will unbedingt vermeiden, dass ihre groß angekündigte Reform sofort gekippt wird, wie es Niederösterreich im März passierte.
Die seit Monaten auf einen Grundsatzgesetzesvorschlag wartenden Bundesländer versuchen indessen, Druck aufzubauen. Salzburgs Soziallandesrat Heinrich Schellhorn (Grüne), derzeit Vorsitzender der Landessozialreferenten, hat für Freitag zu einer außerordentlichen Sitzung geladen, um die „aktuelle Lage zu diskutieren“und einen letzten (höchstwahrscheinlich hoffnungslosen, Anm.) Anlauf zu nehmen, doch noch zu einer gemeinsamen Position zu kommen.
Ziel der Regierung ist, die Mindestsicherung (863 Euro für eine Einzelperson) bei zirka 1500 Euro pro Haushalt zu deckeln – ohne das Wort Deckelung zu erwähnen. Erreicht werden könnte das, indem der Zuschlag für das erste Kind maximal 25 Prozent von 863 Euro beträgt, für das zweite soll es maximal 15 und ab dem dritten maximal fünf Prozent geben. Die Unterscheidung zwischen jenen, die schon ins Sozialsystem eingezahlt haben, und Zugewanderten will man so erreichen: Die vollen 863 Euro soll bekommen, wer einen heimischen Pflichtschulabschluss hat oder Deutsch auf dem Niveau B1 oder Englisch auf dem Niveau C1 kann. Die anderen sollen nur 563 Euro bekommen.