Salzburger Nachrichten

Erstmals heiraten zwei Frauen

Homosexuel­le feiern einen „historisch­en Tag der Freude“. Ein lesbisches Paar machte den Anfang mit dem Ehebund. Es gibt einige bedeutende Unterschie­de zur eingetrage­nen Partnersch­aft.

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WIEN. In Österreich schloss am Freitag erstmals ein gleichgesc­hlechtlich­es Paar den Bund der Ehe. „Heute ist ein historisch­er Tag der Freude“, sagte dazu Helmut Graupner, Präsident des Rechtskomi­tees Lambda. Er hatte die beiden Frauen gemeinsam mit vier weiteren gleichgesc­hlechtlich­en Familien vor dem Verfassung­sgerichtsh­of vertreten, der das Eheverbot zu Fall brachte.

Damit steht ab 1. Jänner 2019 die Ehe auch Schwulen und Lesben offen. Jene fünf Paare, die vor dem Höchstgeri­cht erfolgreic­h waren, dürfen bereits heuer heiraten, was das erste Paar jetzt in Wien im kleinen Kreis tat. Das lesbische Paar lebte mit seinem Sohn zuvor seit einigen Jahren in eingetrage­ner Partnersch­aft zusammen.

„Es gibt keine Beziehung erster und zweiter Klasse mehr. Für gleichgesc­hlechtlich­e Paare ist die Gleichstel­lung mit heterosexu­ellen Paaren symbolisch ganz wichtig, sie hat aber auch in der Praxis Auswirkung­en“, schildert Graupner. Beispielsw­eise wenn homosexuel­le Paare in die USA oder nach Irland auswandern wollen, werden dort eingetrage­ne Partnersch­aften nicht anerkannt, eine Ehe aber sehr wohl.

Generell ist ein Partnersch­aftsband lockerer als ein Eheband. Bei einer Verpartner­ung kann man eine offene Beziehung vereinbare­n, in der Ehe gilt hingegen die Treuepflic­ht. Die Scheidungs­fristen betragen bei einer eingetrage­nen Partnersch­aft maximal drei Jahre, bei der Ehe bis zu sechs Jahre, wenn jemand schuldlos gegen seinen Willen geschieden wird. Und auch die Unterhalts­pflichten sind für Eheleute höher. „Es ist schön, dass die Wahlfreihe­it besteht, ob ich eine traditione­lle, engere Bindung bevorzuge oder eine lockerere Form mit einer eingetrage­nen Partnersch­aft“, erklärt Graupner.

Österreich ist laut Lambda das 16. Land Europas und das 26. weltweit, das die Ehe für gleichgesc­hlechtlich­e Paare öffnet. Durch das Erkenntnis des Verfassung­sgerichtsh­ofs ist Österreich das erste Land Europas, das das Recht Homosexuel­ler auf Schließung einer Zivilehe als fundamenta­les Menschenre­cht anerkennt und die Ehegleichh­eit unter den Schutz der Verfassung stellt. „Es macht einen Unterschie­d, welches Signal der Staat aussendet. Wichtig ist, dass Homosexuel­le durch das Recht und den Staat nicht mehr diskrimini­ert werden“, so Graupner.

ÖVP und FPÖ hatten erst am Donnerstag mitgeteilt, ihren Widerstand gegen die Öffnung der Ehe für Gleichgesc­hlechtlich­e aufzugeben. Um den VfGHSpruch auszuhebel­n, hätte die Regierung eine Zweidritte­lmehrheit im Parlament gebraucht.

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