Erstmals heiraten zwei Frauen
Homosexuelle feiern einen „historischen Tag der Freude“. Ein lesbisches Paar machte den Anfang mit dem Ehebund. Es gibt einige bedeutende Unterschiede zur eingetragenen Partnerschaft.
WIEN. In Österreich schloss am Freitag erstmals ein gleichgeschlechtliches Paar den Bund der Ehe. „Heute ist ein historischer Tag der Freude“, sagte dazu Helmut Graupner, Präsident des Rechtskomitees Lambda. Er hatte die beiden Frauen gemeinsam mit vier weiteren gleichgeschlechtlichen Familien vor dem Verfassungsgerichtshof vertreten, der das Eheverbot zu Fall brachte.
Damit steht ab 1. Jänner 2019 die Ehe auch Schwulen und Lesben offen. Jene fünf Paare, die vor dem Höchstgericht erfolgreich waren, dürfen bereits heuer heiraten, was das erste Paar jetzt in Wien im kleinen Kreis tat. Das lesbische Paar lebte mit seinem Sohn zuvor seit einigen Jahren in eingetragener Partnerschaft zusammen.
„Es gibt keine Beziehung erster und zweiter Klasse mehr. Für gleichgeschlechtliche Paare ist die Gleichstellung mit heterosexuellen Paaren symbolisch ganz wichtig, sie hat aber auch in der Praxis Auswirkungen“, schildert Graupner. Beispielsweise wenn homosexuelle Paare in die USA oder nach Irland auswandern wollen, werden dort eingetragene Partnerschaften nicht anerkannt, eine Ehe aber sehr wohl.
Generell ist ein Partnerschaftsband lockerer als ein Eheband. Bei einer Verpartnerung kann man eine offene Beziehung vereinbaren, in der Ehe gilt hingegen die Treuepflicht. Die Scheidungsfristen betragen bei einer eingetragenen Partnerschaft maximal drei Jahre, bei der Ehe bis zu sechs Jahre, wenn jemand schuldlos gegen seinen Willen geschieden wird. Und auch die Unterhaltspflichten sind für Eheleute höher. „Es ist schön, dass die Wahlfreiheit besteht, ob ich eine traditionelle, engere Bindung bevorzuge oder eine lockerere Form mit einer eingetragenen Partnerschaft“, erklärt Graupner.
Österreich ist laut Lambda das 16. Land Europas und das 26. weltweit, das die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnet. Durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs ist Österreich das erste Land Europas, das das Recht Homosexueller auf Schließung einer Zivilehe als fundamentales Menschenrecht anerkennt und die Ehegleichheit unter den Schutz der Verfassung stellt. „Es macht einen Unterschied, welches Signal der Staat aussendet. Wichtig ist, dass Homosexuelle durch das Recht und den Staat nicht mehr diskriminiert werden“, so Graupner.
ÖVP und FPÖ hatten erst am Donnerstag mitgeteilt, ihren Widerstand gegen die Öffnung der Ehe für Gleichgeschlechtliche aufzugeben. Um den VfGHSpruch auszuhebeln, hätte die Regierung eine Zweidrittelmehrheit im Parlament gebraucht.