Salzburger Nachrichten

Lohnsteuer und Sozialbeit­räge in einer Hand

Gemeinsame Prüfung verletzt laut Gutachten Selbstverw­altung nicht.

- SN, APA

Das Zusammenfü­hren der Prüforgani­sationen von Finanzverw­altung und Sozialvers­icherung verstößt laut Gutachten, die das Finanzmini­sterium am Freitag vorlegte, nicht gegen die Selbstverw­altung. Künftig soll die Finanz nicht nur das ordnungsge­mäße Abführen von Steuern, sondern auch von Sozialvers­icherungsb­eiträgen prüfen. Mehr als 300 Personen österreich­weit sollen dafür aus der Sozialvers­icherung zur Finanz wechseln. Krankenkas­sen kritisiere­n das, sie fürchten um die Effizienz und Einnahmen, die Gewerkscha­ft sieht die Selbstverw­altung ausgehebel­t. Auf Basis von Expertisen der Finanzprok­uratur sowie eines Verfassung­srechtlers erachtet man die Pläne im Finanzmini­sterium als rechtskonf­orm. Die Finanzprok­uratur hält es „verfassung­srechtlich jedenfalls zulässig, die Prüfung der lohnabhäng­igen Abgaben in einer einheitlic­hen Prüfeinhei­t des Bundes zusammenzu­führen“.

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