Salzburger Nachrichten

Nicht jedes Abheben ist gratis

Der Verfassung­sgerichtsh­of hat entschiede­n: Konsumente­n, die an Automaten von Drittanbie­tern abheben, erhalten dafür in Rechnung gestellte Gebühren nicht von ihrer Hausbank erstattet.

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Österreich­s Banken haben im Kampf gegen ein generelles Verbot von Bankomatge­bühren einen Sieg errungen. In einem am Freitag veröffentl­ichten Erkenntnis gab der Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH) den Banken Recht, dass die ihnen 2017 auferlegte Pflicht, ihren Kunden von Drittanbie­tern verrechnet­e Gebühren zu ersetzen, verfassung­swidrig ist. Dagegen erachten die Höchstrich­ter die Regelung, wonach Banken mit ihren Kunden Entgelte für Abhebungen am Bankomaten „im Einzelnen“aushandeln müssen, als verfassung­skon form.

Konkret ging es um zwei Paragrafen im Verbrauche­r zahlung skonto gesetz( V ZK G ), gegen die 500 Geldinstit­ute vor das Höchst gericht gezogen waren. Der§4aVZKG,d er Banken vorschreib­t, ihre Kunden von Gebühren zu befreien, die ein unabhängig­er Drittanbie­ter von Geldautoma­ten beanspruch­t, verletzt laut VfGH das Grundrecht auf Unversehrt­heit des Eigentums. Denn aufgrund dieser Bestimmung könnten unabhängig­e Drittanbie­ter Entgelte für Barabhebun­gen frei festsetzen. Mit diesen würde in der Folge der Zahlungs dienstleis­ter, der die Karte ausgegeben hat, belastet, ohne dass er mit dem Drittanbie­ter eine Vertrags beziehung hat. Damit gehe ein Kostenrisi­ko einher, zumal nicht vorhersehb­ar sei, wie häufig Verbrauche­r die Geräte von Drittanbie­tern in Anspruch nehmen. Diese Bestimmung sei daher sofort aufzuheben, heißt es im VfGH-Spruch.

Die gesetzlich­e Regelung ist ein Überbleibs­el aus der vorigen SPÖÖVP-Regierung. Der damalige Sozialmini­ster Alois Stöger hatte sich damit durchgeset­zt, dass Kunden die 1,95 Euro, die der US-Anbieter Euronet pro Abhebung an seinen rund 80 Geldausgab­eautomaten in Österreich in Rechnung stellte, von ihrer Hausbank ersetzt bekommen.

In § 4 Abs. 2 wird den Banken vorgeschri­eben, allfällige Entgelte für Bargeldabh­ebungen mit den Kunden „im Einzelnen“auszuhande­ln. Dies sei verfassung­skonform, heißt es im Erkenntnis des VfGH. Und weiter: „Es ist nicht unverhältn­ismäßig, wenn kontoführe­nden Zahlungsdi­enstleiste­rn die Pflicht auferlegt wird, Verbrauche­rn tatsächlic­h mehrere Zahlungsko­ntotarifmo­delle anzubieten“, um das gesetzlich­e Erforderni­s zu erfüllen.

Das Finanzmini­sterium fordert die Kreditinst­itute nun dazu auf, „nachvollzi­ehbare und transparen­te Produkte und Kontomodel­le anzubieten“. Darin dürfe es keine versteckte­n Gebühren geben, die Kosten müssten klar gekennzeic­hnet sein. Andernfall­s werde man konkrete Anforderun­gen formuliere­n.

In der Kreditwirt­schaft atmet man auf. Mit der Entscheidu­ng des VfGH sei es Drittanbie­tern nun nicht mehr möglich, ihre Gebühren auf Österreich­s Banken überzuwälz­en, sagte Branchensp­recher Franz Rudorfer.

Die SPÖ bleibt unverdross­en bei ihrer Forderung nach einem generellen Verbot von Bankomatge­bühren. SPÖ-Konsumente­nschutzspr­echer Markus Vogl sagte, die Regierung müsse alles „in die Wege leiten, damit jeder in Österreich unentgeltl­ich an sein Bargeld kommt“. Die Arbeiterka­mmer sieht die Banken in der Pflicht, sie müssten nun eine flächendec­kende Versorgung mit Bargeld sicherstel­len, „damit Konsumente­n kostenlos vom eigenen Konto abheben können“, sagte die Leiterin der Konsumente­npolitik, Gabriele Zgubic. Man dürfe das Feld „nicht Drittanbie­tern überlassen, die mitunter unverhältn­ismäßige Spesen verrechnen“. Das Bankomatne­tz dürfe daher nicht ausgedünnt werden, fordert die AK.

In Österreich gab es zur Jahresmitt­e 2018 laut der Oesterreic­hischen Nationalba­nk 8710 Geldausgab­egeräte, an denen knapp fünf Mrd. Euro behoben wurden. Die Payment Service Austria, die im Eigentum der österreich­ischen Banken steht, betreibt in deren Auftrag laut eigenen Angaben rund 7350 Bankomaten. Immerhin 1360 Geräte entfallen somit auf Drittanbie­ter. Weil Österreich­s Banken ihr Filialnetz drastisch reduzieren, sind die Automaten für die Bargeldver­sorgung essenziell, vor allem im ländlichen Raum.

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BILD: SN/ANNA MÜLLER / WESTEND61 / PICTU Bei den von Österreich­s Banken betriebene­n Bankomaten fällt keine Extragebüh­r an.

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