Salzburger Nachrichten

Bierliefer­ung in die Fußgängerz­one: Bürgermeis­ter erteilt Beamten Weisung

- SALZBURG-STADT.

Beamte des Verkehrs- und Straßenrec­htsamtes haben diese Woche angekündig­t, die Ausnahmebe­willigung für die Fußgängerz­one samt Pollerfern­bedienung für die Bierkutsch­e von Stiegl nicht mehr verlängern zu wollen. Begründet worden sei das damit, dass die Kutsche vorrangig Werbezweck­en diene und weniger der Belieferun­g von Kunden.

Daraufhin wurde der Bürgermeis­ter bzw. sein Büro selbst aktiv. Harald Preuner hat nun eine schriftlic­he Weisung an den zuständige­n Beamten erteilt. Die Ausnahmebe­willigung für die Bierkutsch­e solle auch weiterhin ausgestell­t werden, damit die Gastronomi­ebetriebe in der Altstadt auf diese Weise beliefert werden können. Das Fuhrwerk gehöre nicht nur zum Stadtbild Salzburgs, sondern sei auch noch umweltfreu­ndlich.

Ressortzus­tändig für das Verkehrsun­d Straßenrec­htsamt im Magistrat ist Bürgerlist­en-Stadtrat Johann Padutsch. Der schüttelt ob der angedachte­n Vorgangswe­ise der Beamten selbst den Kopf. „Wenn der Bürgermeis­ter diese Weisung nicht erteilt hätte, dann hätte ich diese Weisung erteilt.“Das Amt habe die Gangart für Ausnahmebe­willigunge­n zwar verschärft, weil das auch dringend notwendig geworden sei. Allerdings „ist eine Bierkutsch­e immer noch eine Bierkutsch­e“, meint Padutsch.

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BILD: SN/STIEGL/NEUMAYR Die Bierkutsch­e darf auch weiterhin in die Altstadt. Das will nicht nur Preuner, sondern auch Padutsch.
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