Mindestsicherung: Regierung will nicht warten
Weiterer Dämpfer für die von Türkis-Blau geplante bundesweite Reform der Mindestsicherung: Der Verfassungsgerichtshof wird über die Rechtmäßigkeit des oberösterreichischen Modells erst im Dezember entscheiden. Die Regierung hatte auf eine Entscheidung in dieser Woche gehofft, die sie aus gutem Grund abwarten wollte: Ihre Kürzungspläne (weniger für Zuwanderer und Großfamilien) orientieren sich an dieser Regelung.
Ferner teilte das Höchstgericht am Freitag mit, die burgenländische Mindestsicherung amtswegig zu prüfen. Ein starkes Indiz dafür, dass die Regelung gekippt werden könnte – wie mit der niederösterreichischen Regelung, die Vorbild für die burgenländische war, bereits geschehen (Stichworte: Wartefrist, Deckelung).
Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) will nicht mehr warten und den Entwurf eines Grundsatzgesetzes im November in Begutachtung schicken. Das binnen vier Wochen zu tun, dazu forderten am Freitag auch die Landessozialreferenten die Ministerin auf. Davor müsse es Gespräche mit den Ländern geben, so Salzburgs Soziallandesrat Heinrich Schellhorn (Grüne). Die Wohnungskosten seien derart unterschiedlich, dass es flexible Höchstgrenzen brauche.