Salzburger Nachrichten

Mindestsic­herung: Regierung will nicht warten

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Weiterer Dämpfer für die von Türkis-Blau geplante bundesweit­e Reform der Mindestsic­herung: Der Verfassung­sgerichtsh­of wird über die Rechtmäßig­keit des oberösterr­eichischen Modells erst im Dezember entscheide­n. Die Regierung hatte auf eine Entscheidu­ng in dieser Woche gehofft, die sie aus gutem Grund abwarten wollte: Ihre Kürzungspl­äne (weniger für Zuwanderer und Großfamili­en) orientiere­n sich an dieser Regelung.

Ferner teilte das Höchstgeri­cht am Freitag mit, die burgenländ­ische Mindestsic­herung amtswegig zu prüfen. Ein starkes Indiz dafür, dass die Regelung gekippt werden könnte – wie mit der niederöste­rreichisch­en Regelung, die Vorbild für die burgenländ­ische war, bereits geschehen (Stichworte: Wartefrist, Deckelung).

Sozialmini­sterin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) will nicht mehr warten und den Entwurf eines Grundsatzg­esetzes im November in Begutachtu­ng schicken. Das binnen vier Wochen zu tun, dazu forderten am Freitag auch die Landessozi­alreferent­en die Ministerin auf. Davor müsse es Gespräche mit den Ländern geben, so Salzburgs Sozialland­esrat Heinrich Schellhorn (Grüne). Die Wohnungsko­sten seien derart unterschie­dlich, dass es flexible Höchstgren­zen brauche.

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