Neue Staatsholding wird mächtiger
Österreich will seine Beteiligungen an Unternehmen aktiv managen.
Aus der zahnlosen ÖBIB, in der Österreich seine Beteiligungen an Unternehmen verwaltet, soll eine einflussreichere Staatsholding mit dem Namen ÖBAG (Österreichische Beteiligungs AG) werden. Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) präsentierte am Nationalfeiertag den Gesetzesentwurf, der damit in Begutachtung ging.
Ziel sei es, wieder direkt in den Aufsichtsräten vertreten zu sein, erklärte Löger. Er will ein „aktives Beteiligungsmanagement aufsetzen“und der künftigen ÖBAG nach Ermächtigung der Regierung auch die Möglichkeit geben, Beteiligungen zu erwerben oder zu verkaufen. Eine Privatisierung von Anteilen werde aber aktuell nicht angestrebt, betonte Löger.
Wie bereits angekündigt wird die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) an die ÖBAG übertragen. „Der Portfoliowert beträgt nach der Übertragung der BIG knapp 20 Milliarden Euro“, sagte Löger.
Die Beteiligung der Republik am Verbund in der Höhe von 51 Prozent bleibt im Eigentum des Finanzministeriums, sie wird aber künftig von der ÖBAG verwaltet. Die Verbund-Beteiligung ist derzeit 3,4 Milliarden Euro wert, die Dividende belief sich zuletzt auf 74 Millionen Euro.
Der ursprünglich angedachte Staatsfonds nach dem Vorbild Norwegens wird wegen des „spekulativen Charakters eines Fonds“nun doch nicht kommen. Man wolle vielmehr auf langfristige, sichere und stabile Beteiligungen setzen, heißt es dazu aus dem Finanzministerium.
Der Portfoliowert der von der Staatsholding geführten Beteiligun- gen der Republik – OMV (31,5 Prozent), Post (52,85 Prozent), Telekom (28,42 Prozent) und Casinos Austria (33,24 Prozent) – beläuft sich derzeit auf 7,9 Milliarden Euro. Der Portfoliowert der ÖBAG steigt durch die Übertragung um mehr als 12 Milliarden Euro.
Umgelegt auf die Einwohnerzahl Österreichs hält jeder Bürger über die ÖBAG rund 2650 Euro. In den Unternehmen sind insgesamt rund 102.000 Mitarbeiter beschäftigt, rechnete Finanzminister Löger vor.
Der Aufsichtsrat der neuen Staatsholding gibt die strategische Ausrichtung vor und entscheidet über die Richtlinien, Limits und Prozesse. Durch Ermächtigung des Finanzministers tritt ein international unabhängiges Beteiligungskomitee zusammen, um wirtschaftliche Machbarkeitsprüfungen zu erstellen und Entscheidungsgrundlagen aufzubereiten. Der Vorstand führt das Management und ist für die Umsetzung der Strategie verantwortlich.
„Es ist keine Privatisierung angedacht.“