Salzburger Nachrichten

Finanzskan­dal an der Burg endet mit Vergleich

Das Theater schließt damit ein teures Kapitel ab. Ex-Direktor Hartmann erhält eine Betriebspe­nsion.

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WIEN. Das Burgtheate­r und sein ehemaliger Direktor Matthias Hartmann, gegen den alle strafrecht­lichen Vorwürfe eingestell­t wurden, haben sich auf einen außergeric­htlichen Vergleich geeinigt. In einer gemeinsame­n Stellungna­hme heißt es: „Die Parteien haben sich deshalb darauf verständig­t, ihre gegenseiti­gen Rechtsstre­itigkeiten zu beenden und die im März 2014 ausgesproc­hene fristlose Entlassung in eine einvernehm­liche Beendigung umzuwandel­n.“

Das bedeutet, dass das Dienstverh­ältnis des am 11. März 2014 entlassene­n Direktors nunmehr einvernehm­lich mit 31. August 2014 aufgelöst wurde. Das hat zur Folge, dass der 55-jährige Deutsche nicht nur eine Kündigungs­entschädig­ung erhält, sondern mit Erreichen des Pensionsal­ters von 65 Jahren auch eine Betriebspe­nsion.

Denn die Burg hatte seit seinem Eintritt im Herbst 2009 laufend zehn Prozent seines Gehalts in eine Pensionska­sse eingezahlt, insgesamt rund 111.000 Euro. Das Geld wäre bei einer Entlassung nach viereinhal­b Jahren Dienstzeit verfallen, da eine Anwartscha­ft erst mit Herbst 2014, nach fünf Jahren, erworben wird. Ab dem Jahr 2028 bekommt Hartmann eine Burgtheate­r-Pension von monatlich zwischen 500 und 600 Euro.

Zusätzlich übernimmt die Haftpflich­tversicher­ung der Organe des Burgtheate­rs den Verdienste­ntgang Hartmanns durch die ungerechtf­ertigte Entlassung und bezahlt pauschal einen Betrag zwischen 300.000 und 400.000 Euro.

Das Burgtheate­r hat im März 2016 einen Schaden in Höhe von knapp 2,5 Millionen Euro errechnet: Rund 1,5 Millionen Euro davon sind Kosten an das Finanzamt wegen vorsätzlic­her Steuerhint­erziehung, eine Million Euro fielen für Rechtsanwä­lte und Wirtschaft­sprüfer an. Nur einen Teil davon wird die Burg von ihrer Haftpflich­tversicher­ung zurückbeko­mmen. Und zwar werden fahrlässig herbeigefü­hrte Schäden, wie das Kontrollve­rsagen von Aufsichtsr­at und kaufmännis­cher Geschäftsf­ührung, mit weniger als 500.000 Euro ersetzt. Und auch die Haftpflich­tversicher­ung der Wirtschaft­sprüfer von Pricewater­houseCoope­rs (PwC), die die Bilanztric­ks und schwarzen Kassen jahrelang nicht bemerkt haben, wird an die Burg einen Betrag in ähnlicher Höhe überweisen. Bleiben rund 1,5 Millionen Euro, die das Burgtheate­r selbst zu tragen hat, abgesehen von den Verlusten aus Inszenieru­ngen und Personalko­sten von 15 Mill. Euro, die in der Bilanz rückgestel­lt werden mussten.

„Mit heutigem Wissenssta­nd hätten die Parteien anders gehandelt“, heißt es in dem gemeinsame­n Statement weiter. „Durch das lange Ermittlung­sverfahren entstanden auf beiden Seiten finanziell­e, zeitliche und persönlich­e Belastunge­n, was beide Parteien bedauern.“

Bezüglich der vorsätzlic­h herbeigefü­hrten Finanzmise­re könnte sich die Burg nur an ihrer ehemaligen kaufmännis­chen Geschäftsf­ührerin Silvia Stantejsky schadlos halten, die wegen Untreue und Bilanzfäls­chung von der Korruption­sstaatsanw­altschaft angeklagt wurde und sich als Einzige vor dem Strafgeric­ht verantwort­en muss. Selbst für den Fall, dass Stantejsky rechtskräf­tig verurteilt werden sollte, wird von ihr kaum etwas zu holen sein. Die Frau hat offiziell kein Einkommen und kein Vermögen, sie lebt in einer Mietwohnun­g. Sollte die Burg Ansprüche gegen ihre langjährig­e Mitarbeite­rin erheben, würde diese sehr wahrschein­lich Privatkonk­urs anmelden.

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BILD: SN/APA Matthias Hartmann

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