Scheidung auf britisch – und auf 585 Seiten
Die Union und das Vereinigte Königreich gehen in Etappen auseinander und mit besonderer Rücksicht auf Irland.
17 Monate Verhandlungen haben zu einem komplexen Scheidungsvertrag zwischen der EU und Großbritannien geführt. Vorausgesetzt, er hält – vor allem bei der Abstimmung im britischen Parlament im Dezember –, gilt in groben Zügen Folgendes.
Und zwar am 29. März 2019. Von da an entscheiden sie in der EU nicht mehr mit, sind aber noch an das EU-Regelwerk gebunden, denn sie bleiben im EU-Binnenmarkt und der Zollunion. Für eine Million britischer Bürger, die in der EU leben, und die drei Millionen EU-Bürger in Großbritannien sowie für die Wirtschaft dies- und jenseits des Ärmelkanals ändert sich de facto noch nichts. Das bleibt zumindest während einer vereinbarten Übergangsfrist bis zum 31. 12. 2020 so. Bis dahin wollen Großbritannien und die EU ihre zukünftigen Beziehungen vertraglich geregelt haben. Während der Übergangsphase zahlen die Briten weiter EU-Beiträge. Und es wird eine Abschlussrechnung gemacht, welche Verpflichtungen sie eingegangen sind und noch erfüllen müssen. Schätzungen gehen bis zu 45 Milliarden Euro. Wie gesagt endet die Übergangsfrist am 31. Dezember 2020. Im Idealfall haben die EU und Großbritannien bis dahin ihre künftigen Beziehungen vereinbart. In einer eigenen politischen Absichtserklärung neben dem Austrittsvertrag werden die Ziele für diese künftigen Beziehungen umrissen: die „Schaffung eines Freihandelsgebiets ohne Zölle, Abgaben, Gebühren oder mengenmäßige Beschränkungen“und „fairer Wettbewerb“für Finanzdienstleistungen. Dazu kommen sollen Vereinbarungen etwa zu Luftverkehr, Energie, Fischerei, Verteidigung oder Strafverfolgung. Am 1. Juli 2020 will man bewerten, wie weit man mit den Verhandlungen gekommen ist.
Entweder hat man a) die künftigen Beziehungen ab 1. Jänner 2021 samt der „Irland-Frage“geklärt. Dann sind keine weiteren Manöver nötig. Oder man erkennt b), dass man mehr Zeit braucht. Dann kann die Übergangsphase noch einmal verlängert werden. Oder man trennt sich c) ohne geregelte Beziehungen. Dann tritt die Garantieklausel für eine offene Grenze auf der irischen Insel in Kraft, der sogenannte Backstop.
Mit dem Ausscheiden Großbritanniens aus der EU müssten eigentlich an der Grenze zwischen dem EU-Mitgliedsland Irland und der britischen Provinz Nordirland Grenzkontrollen stattfinden und Zölle eingehoben werden. Das will man aus Rücksicht auf den Frieden auf der irischen Insel auf jeden Fall vermeiden. Daher gibt es folgende Rückfallgarantie: Ganz Großbritannien bleibt in der Zollunion. Es hebt dieselben Zolltarife ein wie die Union, muss sie aber nicht mehr ins EU-Budget zahlen. Für Nordirland gelten darüber hinaus weiterhin Bestimmungen des EU-Binnenmarkts. Nordirische Unternehmen unterliegen vor allem keinen Beschränkungen, wenn sie Produkte nach Irland exportieren und umgekehrt.
1. Die Briten treten aus. 2. Die Endabrechnung. 3. Stichtag 1. Juli 2020. 4. Drei Optionen nach 2020. 5. Garantie für Irland.