Salzburger Nachrichten

308.000 beziehen Mindestsic­herung

Die Ausgaben lagen im Jahr 2017 bei 977 Millionen Euro.

- SN-zim, APA

Mehr als 60 Prozent der Mindestsic­herungsbez­ieher seien Personen mit „Migrations­hintergrun­d“, in Wien seien es sogar 68 Prozent. Das teilte die Regierung am Sonntag mit, die, wie berichtet, die Mindestsic­herung vor allem für Flüchtling­e, Zuwanderer und Großfamili­en beschneide­n will. Als Quellen der neuen Zahlen wurden das Sozialmini­sterium und das Arbeitsmar­ktservice (AMS) genannt.

Daten zur Mindestsic­herung sind rar. Derzeit ist es nicht möglich, eine Gesamtscha­u der mehr als 300.000 Mindestsic­herungsbez­ieher in Österreich zu bekommen. Grund ist ein verworrene­s System – je nach Bundesland gibt es unterschie­dliche Zuständigk­eiten und diverse auszahlend­e Stellen. Auch dazu, wie alt die Bezieher sind und woher sie kommen, gibt es kein klares Bild. Die Regierung will das System transparen­ter und weniger anfällig für Sozialmiss­brauch machen. Vor allem das Sanktionss­ystem funktionie­re oftmals nicht, heißt es. Werde jemandem das Arbeitslos­engeld gestrichen, gehe es danach oft zur anderen Behörde, die das, was gestrichen wurde, als Mindestsic­herung ausbezahle, wird betont.

Laut Sozialmini­sterium ist die Ausgangsla­ge so: 2017 waren 307.853 Personen in Mindestsic­herung. Die Gesamtzahl der Bezieher geht zwar zurück, bei jenen ohne österreich­ische Staatsbürg­erschaft steigt sie aber. 69 Prozent haben 2017 länger als sechs Monate Mindestsic­herung bezogen. Die Ausgaben lagen 2017 bei insgesamt 977 Millionen Euro – das ist ein Plus von 5,8 Prozent im Vergleich zu 2016. Künftig soll es unter anderem eine verpflicht­ende und zeitnahe Erhebung von Daten durch AMS und Länder zur Kontrolle des rechtmäßig­en Leistungsb­ezugs geben.

Die Mindestsic­herung hat 2010 die je nach Bundesland unterschie­dliche Sozialhilf­e abgelöst. Standards wurden in einer BundLänder-Vereinbaru­ng festgelegt, die 2016 auslief. Da es keinen neuen Vertrag gab, macht jedes Bundesland wieder, was es will. In manchen Ländern ist es zu Kürzungen für Ausländer gekommen, wie das auch die Regierung plant. Dass das nicht immer rechtens ist, hat zuletzt der EuGH vorige Woche festgehalt­en: Befristet Asylberech­tigte etwa dürfen nicht weniger bekommen als Österreich­er.

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