308.000 beziehen Mindestsicherung
Die Ausgaben lagen im Jahr 2017 bei 977 Millionen Euro.
Mehr als 60 Prozent der Mindestsicherungsbezieher seien Personen mit „Migrationshintergrund“, in Wien seien es sogar 68 Prozent. Das teilte die Regierung am Sonntag mit, die, wie berichtet, die Mindestsicherung vor allem für Flüchtlinge, Zuwanderer und Großfamilien beschneiden will. Als Quellen der neuen Zahlen wurden das Sozialministerium und das Arbeitsmarktservice (AMS) genannt.
Daten zur Mindestsicherung sind rar. Derzeit ist es nicht möglich, eine Gesamtschau der mehr als 300.000 Mindestsicherungsbezieher in Österreich zu bekommen. Grund ist ein verworrenes System – je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten und diverse auszahlende Stellen. Auch dazu, wie alt die Bezieher sind und woher sie kommen, gibt es kein klares Bild. Die Regierung will das System transparenter und weniger anfällig für Sozialmissbrauch machen. Vor allem das Sanktionssystem funktioniere oftmals nicht, heißt es. Werde jemandem das Arbeitslosengeld gestrichen, gehe es danach oft zur anderen Behörde, die das, was gestrichen wurde, als Mindestsicherung ausbezahle, wird betont.
Laut Sozialministerium ist die Ausgangslage so: 2017 waren 307.853 Personen in Mindestsicherung. Die Gesamtzahl der Bezieher geht zwar zurück, bei jenen ohne österreichische Staatsbürgerschaft steigt sie aber. 69 Prozent haben 2017 länger als sechs Monate Mindestsicherung bezogen. Die Ausgaben lagen 2017 bei insgesamt 977 Millionen Euro – das ist ein Plus von 5,8 Prozent im Vergleich zu 2016. Künftig soll es unter anderem eine verpflichtende und zeitnahe Erhebung von Daten durch AMS und Länder zur Kontrolle des rechtmäßigen Leistungsbezugs geben.
Die Mindestsicherung hat 2010 die je nach Bundesland unterschiedliche Sozialhilfe abgelöst. Standards wurden in einer BundLänder-Vereinbarung festgelegt, die 2016 auslief. Da es keinen neuen Vertrag gab, macht jedes Bundesland wieder, was es will. In manchen Ländern ist es zu Kürzungen für Ausländer gekommen, wie das auch die Regierung plant. Dass das nicht immer rechtens ist, hat zuletzt der EuGH vorige Woche festgehalten: Befristet Asylberechtigte etwa dürfen nicht weniger bekommen als Österreicher.