Humanitäres Bleiberecht
Angenommen, es herrschen bei den Landeshauptleuten ein kollegiales Klima und der Wille zum Konsens: Dann wäre es doch ein Leichtes, jetzt bezüglich des „humanitären Bleiberechts“zu einer Einigung zu kommen! Diese sieht so aus: Die Landeshauptleute fordern vom Bund ein Mitspracherecht, das gut integrierten Flüchtlingen ermöglicht, hier bei uns bleiben zu dürfen.
Wohlgemerkt: ein Recht. Wenn dann etwa Niederösterreich von diesem dann vereinbarten Recht keinen Gebrauch machen möchte, also Abschiebungsentscheidungen lieber dem Bund überlässt, dann kann NÖ das tun! Auf der anderen Seite könnte Vorarlberg dieses dann vereinbarte Mitspracherecht nutzen. Eine solche Regelung würde unterschiedlichen Länderwünschen gerecht und wäre im Sinne der kürzlich von Sebastian Kurz in Bregenz beschworenen Subsidiarität. Eine solche Regelung würde also ermöglichen, dass auf der unteren Ebene – der Landesebene – geregelt wird, was hier aufgrund der Nähe zu den betroffenen Menschen besser geregelt werden kann. Man wird doch erwarten können, dass der Herr Bundeskanzler sein Gesicht wahrt und nicht in Österreich der unteren Ebene verweigert, was er für die in der EU untere Ebene – die der Nationalstaaten – fordert.
So sieht eine Politik des gemeinsamen Nenners aus. Es geht um eine Lösung, mit der alle gut leben – und so manche überleben – können. Herbert Thalhammer 6800 Feldkirch