Digitale Vignetten gibt es jetzt auch in der Trafik
Wer Mautpickerl im Geschäft kauft, muss Rücktrittsfrist im Konsumentenschutz nicht einhalten.
WIEN. Mit der digitalen Vignette hat der Autobahnbetreiber Asfinag einen Volltreffer gelandet. Schon im ersten Jahr wurde etwa ein Drittel der Jahresmautpickerl, nämlich etwa 1,3 Millionen Stück, online gekauft. Für die Autofahrer entfällt dabei das Aufkleben der Vignette und vor allem das Abschaben nach Ablauf der Gültigkeitsdauer. „Wir gehen davon aus, dass der Anteil in drei Jahren auf etwa 50 Prozent steigen kann“, sagt Andreas Helmel, Projektleiter für die DigitalVignette bei der Asfinag.
Der Straßenbetreiber hat nun zwei Verbesserungen auf den Weg gebracht. Einerseits gibt es die virtuelle Version der Vignette nun auch in den meisten Tabaktrafiken. In den Geschäften wird dabei das Autokennzeichen erfasst und die Bestätigung über die Bestellung ausgedruckt. Da sofort in der Trafik bezahlt wird, handelt es sich juristisch nicht um ein Onlinegeschäft – und daher entfällt für den Kunden auch die 18-tägige Wartefrist, die nach dem Konsumentenschutzgesetz sonst einzuhalten wäre. Der Obmann des Bundesgremiums der Tabaktrafikanten in der Wirtschaftskammer, Josef Prirschl, ist mit der Neuerung auch recht zufrieden: Die Trafik könne damit den herkömmlichen Handel mit dem Onlinegeschäft verknüpfen und auf diese Weise auch Käufer ansprechen, für die eine Digitalvignette sonst vielleicht gar nicht Betracht käme. „Wir sind die stärkste Vertriebsstelle für die Vignette“, sagt der Sprecher der Trafikanten. In den Trafiken gibt es auch die Kurzzeitvignetten in digitaler Form, für Urlauber ist das interessant, weil es eben keine Wartefrist gibt. Die Klebevignetten sind laut Prirschl auch ein beliebtes Weihnachtsgeschenk.
In ihrem Webshop hat die Asfinag vor Kurzem für 2019 eine AboFunktion gestartet. Damit kann die Vignette mit Abbuchungsauftrag automatisch verlängert werden, und der Kunde muss sich um gar nichts mehr kümmern, solange sein Kfz-Kennzeichen gleich bleibt.