SPÖ stimmt bei Verländerung der Kinderhilfe mit
Der Verfassungsausschuss hat grünes Licht für die Verländerung der Kinder- und Jugendhilfe gegeben. Die SPÖ hat nun doch ihre Zustimmung zu der Zweidrittelmaterie gegeben. Die Kompetenzbereinigung wird noch im Dezember im Nationalrat beschlossen werden. Der Plan der Verländerung ist umstritten, die Volksanwaltschaft lehnt die „Zersplitterung“ab. Mindeststandards werden künftig nicht mehr in einem Bundesgesetz geregelt, sondern durch einen Bund-Länder-Vertrag (15a). Die Länder müssen die Standards dann in ihre neun Ländergesetze einbauen. Im Gegenzug wandert der Datenschutz zum Bund.