Die Zeit hat die Wunden geheilt
Bundeskanzler Kurz hat in der „ZiB 2“am 28. 11. 2018 die geplanten Kürzungen bei der Mindestsicherung unter anderem damit begründet, dass sich Arbeit wieder lohnen soll. Offensichtlich will Kurz den Sinn der Mindestsicherung nicht begreifen oder eben „zerreden“.
Der Begriff „Mindestsicherung“bringt klar zum Ausdruck, dass damit nur die mindesten Grundbedürfnisse des Lebens ermöglicht werden sollen. Ansonsten würden wohl Obdachlosigkeit, Verwahrlosung, Kriminalität u. a. m. die Folge sein. Jeder, der Mindestsicherung bezieht, ist, wenn Arbeitsfähigkeit vorliegt, verpflichtet, jede ihm zugewiesene, zumutbare Arbeit anzunehmen. Vergleiche der Mindestsicherung mit Arbeitseinkommen gehen daher ins Leere und schüren nur Neid und säen Zwietracht.
Außerdem beziehen Tausende Arbeitnehmer eine Teilleistung der Mindestsicherung, weil deren Verdienst unter der Höhe der Mindestsicherung liegt. So wäre es natürlich auch bei einem Lehrling, dem eine Lehrstelle zugewiesen wird und dessen Lehrlingsentschädigung unter der Mindestsicherung liegt. Keinesfalls werden aber die Lebensbedingungen Erwerbstätiger durch solche Vergleiche verbessert. Hier könnte der Bundeskanzler der Gewerkschaft den Rücken stärken, um höhere Löhne durchzusetzen. Arbeit zu haben und davon leben zu können ist ganz wesentlich für die Würde eines Menschen. Die Ärmsten unserer Gesellschaft mit jenen zu vergleichen, die eine Arbeit haben, ist eines Bundeskanzlers unwürdig und daher schäbig. Rudolf Kaltenböck Sowohl Leserbriefschreiber als auch Fachleute und Kommentatoren haben sich die Finger wund geschrieben, um H. C. Strache von der Sinnhaftigkeit eines totalen Rauchverbots in der Gastronomie zu überzeugen. Vergeblich!
Dasselbe Schicksal werden nun auch alle Versuche, Verkehrsminister Hofer von der Erhöhung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 140 km/h abzubringen, erleiden. Und was sagt die türkise Seite unserer Bundesregierung dazu? Nichts!
Sie ist – wie sie stets betont – pakttreu. Wider besseres Wissen, kann so der kleinere Koalitionspartner seine Sturheit auf dem Rücken der Beschäftigten in der Gastronomie bzw. der um Umwelt, Klimaschutz und Gesundheit besorgten Menschen ausleben. Man könnte sagen, Pakttreue ermöglicht vernunftferne Sturheit.
Im Übrigen blühen die gegenseitigen koalitionären Stillhaltevereinbarungen auf allen Ebenen prächtig. Zum Beispiel: Zerschlagung der Selbstverwaltung der Gebietskrankenkassen gegen Schonung der SV der Bauern und Beamten. Zwölf-Stunden-Arbeitstag gegen Abschiebung gut integrierter, dringend benötigter Asylanten in Ausbildung. Umfärbung des Managements und der Aufsichtsräte von Rot auf Blau in staatsnahen Betrieben gegen überproportionale Vertretung der Arbeitgeber in Gremien der SVA. Diese Liste ließe sich beliebig fortschreiben. Der gemeinsame Slogan der „Tauschpartner“lautet: Diese Regierung arbeitet, statt zu streiten. Na, dann ist ja alles gut ... Toni Aichhorn, Zu „Was wäre, wenn Südtirol bei Österreich wäre?“Fiktionen von Thomas Hödlmoser (SN vom 24. 11.):
Nachdem Tirol im Rahmen des Friedensvertrags von Saint-Germain im Jahr 1919 auseinandergerissen wurde und nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs der erklärte Wille der Südtiroler, nach Österreich zurückzukehren, von den Alliierten abgeschmettert wurde, stellt sich für mich die Frage: Sollen wir den vom Autor dargestellten Szenarien im Artikel „Was wäre, wenn Südtirol bei Österreich wäre?“nachtrauern, oder gar eine Rückkehr Südtirols nach Österreich fordern? Ich plädiere aus heutiger Sicht für ein klares Nein.
Durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union am 1. Jänner 1995 wurde die „Unrechtsgrenze“am Brenner beseitigt und die „Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino aus der Taufe gehoben. Dieses Konzept der Regionalisierung innerhalb des gemeinsamen Hauses Europa hat für Südtirol enor- me ökonomische Vorteile mit sich gebracht und gilt als Musterbeispiel für die Lösung von Minderheitsproblemen. Alles in allem kann man mit gutem Gewissen behaupten, dass mittlerweile die „Zeit die Wunden weitgehend geheilt hat“und Forderungen der FPÖ nach einer doppelten Staatsbürgerschaft entbehrlich sind. Herbert Stocker, Zum Leserbrief „Gewalt im Klassenzimmer“(SN, 27. 11.):
Sehr geehrte Frau Dr. Streicher, ich teile Ihre Meinung, dass die Auseinandersetzung mit der eigenen Person zum Lehrberuf gehört. Mit folgender Erfahrung möchte ich Sie nun einladen, Ihr Pauschalurteil, Pädagogenbildung ginge an den Pädagogen vorbei und dass Studierende dazu angeregt würden, SchülerInnen in „Schubladen“einzuordnen, zu überdenken. Als in der PädagogInnenbildung Lehrende achte ich bei der Gestaltung meiner Lehrveranstaltungen auf die Verknüpfung von Fach- und Persönlichkeitsentwicklung sowie auf individualisierte Lernangebote. Auch meine KollegInnen, mit denen ich mich fachlich austausche, legen darauf Wert. Persönlichkeitsbildung ist zumindest in meinem beruflichen Umfeld sehr wohl ein Thema! Vielleicht können Sie damit Ihre Schublade „Pädagogenbildung“optimistischer zimmern. Dr. Ulrike Burgstaller