Salzburger Nachrichten

Neues Jagdgesetz: Land will keine Wildgehege mehr genehmigen

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Das Land hat am Donnerstag den Entwurf zum neuen Jagdgesetz in die Begutachtu­ng geschickt. In Zukunft sollen keine neuen Wildgehege (Gatter) mehr genehmigt werden. Bestehende Wildgehege müssen bis 2026 so gestaltet werden, dass einheimisc­he Tiere sie passieren können. Die Ausnahme sind Wildschwei­ne, die große Flurschäde­n verursache­n können. Sie kann man mit Platten aus Wellblech auf dem Boden stoppen, über die Wildschwei­ne nicht gehen. In Wildgehege­n dürfen nur mehr so viele Tiere leben, wie sich natürlich ernähren können. Die Fütterung ist wie in der Natur nur in Notzeiten erlaubt. Die Jagd in Gehegen bleibt erlaubt. Es dürfen dafür aber keine Tiere aus Zuchten ausgesetzt werden. Der zuständige Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP) sagt, alle Betroffene­n seien gehört worden.

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