Uni-Absolventen dürfen nicht unterrichten: Lösung in Sicht
Am Mittwoch wird im Nationalrat die Dienstrechtsnovelle debattiert. Damit soll auch der Missstand behoben werden, dass Absolventen des Lehramt-Bachelorstudiums keine Dauerverträge erhalten.
Wie die SN berichteten, haben rund 150 Absolventen des Lehramt-Bachelorstudiums an der Universität Salzburg und dem Mozarteum zwar einen Abschluss – sie dürfen aber dennoch nicht als Lehrer angestellt werden. Der Grund: Die beiden Hochschulen boten schon im Herbst 2013 als einzige in Österreich eine achtsemestrige Ausbildung zum „Bachelor of Education“an, obwohl nicht alle Gesetzestexte an die neue Rechtslage angepasst waren. Nun zeichnet sich eine Lösung ab. Am Mittwoch soll nämlich die Dienstrechtsnovelle im Nationalrat debattiert und beschlossen werden.
„Wir hoffen, dass das, was als Entwurf geplant ist, auch beschlossen wird“, sagt Maximilian Wagner, Studentenvertreter an der Universität Salzburg. Die Betroffenen seien jedenfalls „sehr glücklich“, dass sich eine Lösung abzeichne. Bisher war es den Absolventen des Curriculums 2013–2015 nur möglich, über einen einjährig befristeten Sondervertrag an Gymnasien (AHS) und berufsbildenden höheren Schulen (BHS) angestellt zu werden. Zudem durften die Absolventen nicht an einer Neuen Mittelschule (NMS) unterrichten, obwohl das mit dem 2016 in Kraft getretenen Curriculum möglich ist.
Aus Sicht der Lehrer-Dienstrechtlerin und ÖVP-Nationalrätin Gertraud Salzmann hätten die Universitäten tätig werden müssen. Sie sei von Junglehrern im Mai informiert worden, „dass in Salzburg etwas mit den BachelorAbschlüssen nicht passt“, wie Salzmann sagt. „In vielen Gesprächen mit den politischen Entscheidungsträgern auf Landesund Bundesebene habe ich versucht, auf das Problem aufmerksam zu machen.“Nun werde der Missstand durch eine gesetzliche Bestimmung saniert. Zwar müsse das Parlament die Novelle noch beschließen, sie sei aber „zuversichtlich, dass es zu einer Lösung zugunsten der Studierenden kommen wird“, meint Salzmann.
Die Universität sieht hingegen die Politik in der Verantwortung. „Diese Änderung hätte schon vor längerer Zeit vorgenommen werden müssen“, sagt Erich Müller, Vizerektor für Lehre. Aber: Sollte die Novelle des Dienstrechts beschlossen werden, „dann hat niemand von den Studierenden einen Nachteil“, meint Müller. Salzmann verweist sogar auf einen Vorteil: Betroffene, die bereits eine Anstellung erhalten haben, würden in das für die meisten erstrebenswerte alte Dienstrecht eingereiht werden.