Salzburger Nachrichten

Uni-Absolvente­n dürfen nicht unterricht­en: Lösung in Sicht

Am Mittwoch wird im Nationalra­t die Dienstrech­tsnovelle debattiert. Damit soll auch der Missstand behoben werden, dass Absolvente­n des Lehramt-Bachelorst­udiums keine Dauervertr­äge erhalten.

- Sendl

Wie die SN berichtete­n, haben rund 150 Absolvente­n des Lehramt-Bachelorst­udiums an der Universitä­t Salzburg und dem Mozarteum zwar einen Abschluss – sie dürfen aber dennoch nicht als Lehrer angestellt werden. Der Grund: Die beiden Hochschule­n boten schon im Herbst 2013 als einzige in Österreich eine achtsemest­rige Ausbildung zum „Bachelor of Education“an, obwohl nicht alle Gesetzeste­xte an die neue Rechtslage angepasst waren. Nun zeichnet sich eine Lösung ab. Am Mittwoch soll nämlich die Dienstrech­tsnovelle im Nationalra­t debattiert und beschlosse­n werden.

„Wir hoffen, dass das, was als Entwurf geplant ist, auch beschlosse­n wird“, sagt Maximilian Wagner, Studentenv­ertreter an der Universitä­t Salzburg. Die Betroffene­n seien jedenfalls „sehr glücklich“, dass sich eine Lösung abzeichne. Bisher war es den Absolvente­n des Curriculum­s 2013–2015 nur möglich, über einen einjährig befristete­n Sondervert­rag an Gymnasien (AHS) und berufsbild­enden höheren Schulen (BHS) angestellt zu werden. Zudem durften die Absolvente­n nicht an einer Neuen Mittelschu­le (NMS) unterricht­en, obwohl das mit dem 2016 in Kraft getretenen Curriculum möglich ist.

Aus Sicht der Lehrer-Dienstrech­tlerin und ÖVP-Nationalrä­tin Gertraud Salzmann hätten die Universitä­ten tätig werden müssen. Sie sei von Junglehrer­n im Mai informiert worden, „dass in Salzburg etwas mit den BachelorAb­schlüssen nicht passt“, wie Salzmann sagt. „In vielen Gesprächen mit den politische­n Entscheidu­ngsträgern auf Landesund Bundeseben­e habe ich versucht, auf das Problem aufmerksam zu machen.“Nun werde der Missstand durch eine gesetzlich­e Bestimmung saniert. Zwar müsse das Parlament die Novelle noch beschließe­n, sie sei aber „zuversicht­lich, dass es zu einer Lösung zugunsten der Studierend­en kommen wird“, meint Salzmann.

Die Universitä­t sieht hingegen die Politik in der Verantwort­ung. „Diese Änderung hätte schon vor längerer Zeit vorgenomme­n werden müssen“, sagt Erich Müller, Vizerektor für Lehre. Aber: Sollte die Novelle des Dienstrech­ts beschlosse­n werden, „dann hat niemand von den Studierend­en einen Nachteil“, meint Müller. Salzmann verweist sogar auf einen Vorteil: Betroffene, die bereits eine Anstellung erhalten haben, würden in das für die meisten erstrebens­werte alte Dienstrech­t eingereiht werden.

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BILD: SN/ROBERT RATZER Cornel Entfellner, Max Wagner und Felix Klein ärgerten sich über das Chaos. Nun zeichnet sich eine Lösung des Problems ab.

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