EU-Handelsvertrag mit Japan passiert Parlament
Das Europaparlament hat den Handelspakt zwischen der EU und Japan mit großer Mehrheit gebilligt. Das Abkommen (JEFTA) sieht den Abbau fast aller Zölle auf Waren vor. Es soll am 1. Februar 2019 in Kraft treten. Japan hat den Handelspakt bereits ratifiziert. Die endgültige Zustimmung der EUStaaten ist für 21. Dezember vorgesehen. Der umstrittene Investorenschutz ist nicht Bestandteil des Paktes, darüber wird noch verhandelt.
Die EU und Japan erwirtschaften gemeinsam fast ein Drittel des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) und zeichnen für 40 Prozent des Welthandels verantwortlich. Für europäische Waren und Dienstleistungen, die nach Japan exportiert werden, entfallen Zölle im Umfang von etwa einer Mrd. Euro jährlich. Ein parallel beschlossenes Partnerschaftsabkommen sieht eine engere Zusammenarbeit der EU mit Japan bei Energie, Bildung, Forschung sowie im Kampf gegen Klimawandel und Terrorismus vor. EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker begrüßte den Beschluss. Das Freihandelsabkommen „wird unseren Handel, unsere politische und strategische Beziehung auf eine ganz neue Ebene heben“. Laut EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström bringt das Abkommen Vorteile für Unternehmen, Landwirte, Dienstleister und andere Wirtschaftsteilnehmer. Der Handelspakt beseitige Hürden für Autoexporteure, Japan öffne seinen Markt mit 127 Millionen Verbrauchern für Agrargüter aus der EU und andere Produkte.
Der EU-Abgeordnete Paul Rübig (ÖVP) erwartet aus dem Abkommen Vorteile für europäische Klein- und Mittelbetriebe und Konsumenten. Österreichische Exporte könnten durch den Pakt um 2,2 Mrd. Euro zunehmen, dies würde ein Plus von 5000 Jobs bedeuten. Für die SPÖ begründete Abgeordnete Karoline Graswander-Hainz ihre Ablehnung so: „Die ökonomischen Vorteile werden übertrieben, die Verhandlungen laufen intransparent und Bedenken von Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und Umweltaktivisten finden kaum Gehör.“So habe Japan bis heute nicht alle Kernnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ratifiziert, bei Verstößen gegen das Nachhaltigkeitskapitel fehlten im Abkommen Sanktionsmöglichkeiten.