Salzburger Nachrichten

Frau starb: Mildes Urteil für Drogenlenk­er

- Kurt Jelinek, Verteidige­r wid

Ein 36-jähriger Deutscher hatte im September 2017 auf der B311 bei Lofer mit 0,83 Promille Alkohol im Blut sowie unter Einfluss von Cannabis einen Autounfall verursacht, bei dem eine 50-jährige Pinzgaueri­n starb. Der 36-Jährige – er hatte damals trotz Sperrlinie und bei einbrechen­der Dunkelheit mit seinem Audi Q7 in einer unübersich­tlichen Kurve überholt und den entgegenko­mmenden Kleinwagen der Frau frontal gerammt – erhielt im Mai in erster Instanz wegen grob fahrlässig­er Tötung zwölf Monate unbedingte Haft.

Am Mittwoch stand der Drogenlenk­er (Verteidige­r: RA Kurt Jelinek) nun in Salzburg vor einem Berufungss­enat des Oberlandes­gerichts (OLG) Linz. Dieser milderte die Strafe auf zwölf Monate teilbeding­te Haft ab:

Der Angeklagte muss demnach nur drei der zwölf Monate absitzen, die restlichen neun Monate wurden bedingt nachgesehe­n. Der Berufungss­enat begründete die Abmilderun­g der Strafe damit, dass das Erstgerich­t von einem Tatsacheng­eständnis des Angeklagte­n ausgegange­n sei – dieses sei aber als reumütiges Geständnis

„Mein Mandant würde alles tun, um das Ganze rückgängig zu machen.“

zu werten. Als mildernd wertete der OLG-Senat auch „die erhebliche­n Bemühungen des 36-Jährigen um Schadenswi­edergutmac­hung – so weit eine solche möglich ist“. Zudem, so der Senat, habe der Mann eine verkehrsps­ychologisc­he Intensivth­erapie absolviert und sei selbst psychisch angeschlag­en.

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