Frau starb: Mildes Urteil für Drogenlenker
Ein 36-jähriger Deutscher hatte im September 2017 auf der B311 bei Lofer mit 0,83 Promille Alkohol im Blut sowie unter Einfluss von Cannabis einen Autounfall verursacht, bei dem eine 50-jährige Pinzgauerin starb. Der 36-Jährige – er hatte damals trotz Sperrlinie und bei einbrechender Dunkelheit mit seinem Audi Q7 in einer unübersichtlichen Kurve überholt und den entgegenkommenden Kleinwagen der Frau frontal gerammt – erhielt im Mai in erster Instanz wegen grob fahrlässiger Tötung zwölf Monate unbedingte Haft.
Am Mittwoch stand der Drogenlenker (Verteidiger: RA Kurt Jelinek) nun in Salzburg vor einem Berufungssenat des Oberlandesgerichts (OLG) Linz. Dieser milderte die Strafe auf zwölf Monate teilbedingte Haft ab:
Der Angeklagte muss demnach nur drei der zwölf Monate absitzen, die restlichen neun Monate wurden bedingt nachgesehen. Der Berufungssenat begründete die Abmilderung der Strafe damit, dass das Erstgericht von einem Tatsachengeständnis des Angeklagten ausgegangen sei – dieses sei aber als reumütiges Geständnis
„Mein Mandant würde alles tun, um das Ganze rückgängig zu machen.“
zu werten. Als mildernd wertete der OLG-Senat auch „die erheblichen Bemühungen des 36-Jährigen um Schadenswiedergutmachung – so weit eine solche möglich ist“. Zudem, so der Senat, habe der Mann eine verkehrspsychologische Intensivtherapie absolviert und sei selbst psychisch angeschlagen.