Salzburger Nachrichten

Ein sehr fragwürdig­es Urteil. Nicht nur für Hinterblie­bene

- ANDREAS.WIDMAYER@SN.AT

Natürlich ist jener Lenker, der alkoholisi­ert und unter Drogeneinf­luss ins Auto stieg und eine Frau totfuhr, allein deshalb schwer gestraft, weil er weiß: Er hat ein Menschenle­ben auf dem Gewissen. Vermutlich wird ihm diese Tatsache ein Leben lang zu schaffen machen.

Ungeachtet dessen muss aber parallel dazu die Strafjusti­z folgendes unmissvers­tändliches Signal an die Gesellscha­ft senden: Die Tötung eines Menschen durch besonders grob fahrlässig­es Handeln wird empfindlic­h sanktionie­rt. Mit der Umwandlung der ursprüngli­chen zwölfmonat­igen Gefängniss­trafe in „nur“noch drei Monate unbedingt und neun Monate gänzlich auf Bewährung hat dies das Berufungsg­ericht nicht getan. Zur Erklärung: Der Strafrahme­n im konkreten Fall liegt bei bis zu 36 Monaten Gefängnis. Versucht man, sich in die Gedanken der Hinterblie­ben zu versetzen, so erscheint die Abmilderun­g der Strafe fast schon als Hohn: Der jetzige unbedingte Haftteil beträgt gerade einmal noch ein Viertel der ursprüngli­chen Strafe.

Schon richtig: In unserem Rechtssyst­em geht es nicht um Rache. Zu Recht. Und es ist bekannt, dass das Gefängnis kein Allheilmit­tel ist, sondern Täter manchmal sogar tiefer in die Kriminalit­ät führt. Schon richtig: Urteile wirken nach außen kaum abschrecke­nd. Allerdings sollten sie den Eindruck erwecken, dass sie derart verheerend­en Folgen einer Tat zumindest einigermaß­en gerecht werden.

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Andreas Widmayer

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