Eine Lanze für die Zweitmelder
Zum Artikel in den „Salzburger Nachrichten“vom 29. 11. 2018 „Probleme mit Zweitwohnsitzen“: Regelmäßig wie in einer Gebetsmühle werden in diversen Medien Zweitmelder mit großteils unsachlichen Begründungen als Infrastruktur-Schmarotzer verteufelt. Dazu ist grundsätzlich festzuhalten, dass alle Gemeindebürger unabhängig von der Art der Meldung die gleichen Kosten verursachen. Weiters ist festzuhalten, dass die Zweitmelder nicht nur alle Steuern und Abgaben an den Staat, sondern auch an die Haupt- und Zweitwohnsitzgemeinden entrichten. Es ist daher nicht in Ordnung, Personen, die sich entschlossen haben, ihr Geld in Österreich auszugeben, und für den Wirtschaftsstandort der betroffenen Gemeinden einen ansehnlichen Beitrag leisten, als Trittbrettfahrer darzustellen. Unabhängig von den mannigfaltigen Gründen für die Errichtung eines Zweitwohnsitzes gipfelt die Diskriminierung dieser Bürger in einer praktisch willkürlich festgesetzten Strafsteuer.
In Niederösterreich wurde sogar überlegt, Zweitmelder von einer der wichtigsten demokratischen Einrichtungen unseres Staates, dem Wahlrecht, auszuschließen.
Die Schuld an dieser unerfreulichen Entwicklung liegt nicht beim Zweitmelder, sondern am Festhalten am nicht mehr zeitgemäßen „abgestuften Bevölkerungsschlüssel“für die Zuteilung der „Bundes- ertragsanteile“. Die Anzahl der Hauptmeldungen als Grundlage für die Zuteilung heranzuziehen ist zwar eine simple Möglichkeit, diese wird aber den sich ständig verändernden Berufs- und Lebensumständen in unserer modernen EU-Welt offensichtlich nicht mehr gerecht.
In diesem Zusammenhang ist ein fairer Finanzausgleich überfällig, der sich unabhängig von Haupt- oder Zweitmeldung an den tatsächlichen Einwohnerzahlen und Gemeindeaufgaben orientiert. Ing. Erhard Unger 9871 Seeboden