Salzburger Nachrichten

Urteil: Airbnb muss die Vermieter preisgeben

-

SALZBURG, MÜNCHEN. Das Verwaltung­sgericht in München hat am Donnerstag ein Urteil gefällt, das auch für Salzburg richtungsw­eisend sein könnte. Das Gericht hat der Stadt München im Streit mit Airbnb recht gegeben. Der Online-Unterkunft­svermittle­r muss künftig die Namen und Adressen von Anbietern preisgeben. Die Richter haben eine Klage des US-Unternehme­ns gegen eine entspreche­nde Anordnung der Stadt München abgewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig. Airbnb will weitere Schritte prüfen.

Die Behörden der bayerische­n Landeshaup­tstadt können jetzt die Daten aller privaten Unterkünft­e bei Airbnb anfordern, die länger als acht Wochen im Zeitraum von Jänner 2017 bis einschließ­lich Juli 2018 als Ferienwohn­ung angeboten worden sind. Denn private Wohnungen, die mehr als acht Wochen im Jahr als Ferienwohn­ung angeboten werden, gelten als zweckentfr­emdet.

Auch Salzburg will in Bälde die größte Online-Vermittlun­gsplattfor­m Airbnb in die Pflicht nehmen. Ein neues Nächtigung­sabgabenge­setz ist fast fertig. Details dazu gibt das Land am Dienstag bekannt. Fest steht aber, dass die Plattforme­n dazu verpflicht­et werden, die Daten der Vermieter preiszugeb­en. Und dass sich die Vermieter registrier­en müssen. Geschieht das nicht, begeht der Vermieter eine Verwaltung­sübertretu­ng.

„Das Münchner Urteil bestätigt auch unsere Vorgehensw­eise.“Wolfgang Mayer, ÖVP

ÖVP-Raumordnun­gssprecher Wolfgang Mayer ist nach dem erstinstan­zlichen Urteil in München zuversicht­lich. „Das bestätigt auch unsere Vorgehensw­eise.“Die grüne Klubchefin Martina Berthold fordert die Stadt Salzburg wiederum auf, sich das Urteil aus München zum Vorbild zu nehmen, um „effektiver gegen die Zweckentfr­emdung von Wohnraum vorzugehen“.

Newspapers in German

Newspapers from Austria