Urteil: Airbnb muss die Vermieter preisgeben
SALZBURG, MÜNCHEN. Das Verwaltungsgericht in München hat am Donnerstag ein Urteil gefällt, das auch für Salzburg richtungsweisend sein könnte. Das Gericht hat der Stadt München im Streit mit Airbnb recht gegeben. Der Online-Unterkunftsvermittler muss künftig die Namen und Adressen von Anbietern preisgeben. Die Richter haben eine Klage des US-Unternehmens gegen eine entsprechende Anordnung der Stadt München abgewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Airbnb will weitere Schritte prüfen.
Die Behörden der bayerischen Landeshauptstadt können jetzt die Daten aller privaten Unterkünfte bei Airbnb anfordern, die länger als acht Wochen im Zeitraum von Jänner 2017 bis einschließlich Juli 2018 als Ferienwohnung angeboten worden sind. Denn private Wohnungen, die mehr als acht Wochen im Jahr als Ferienwohnung angeboten werden, gelten als zweckentfremdet.
Auch Salzburg will in Bälde die größte Online-Vermittlungsplattform Airbnb in die Pflicht nehmen. Ein neues Nächtigungsabgabengesetz ist fast fertig. Details dazu gibt das Land am Dienstag bekannt. Fest steht aber, dass die Plattformen dazu verpflichtet werden, die Daten der Vermieter preiszugeben. Und dass sich die Vermieter registrieren müssen. Geschieht das nicht, begeht der Vermieter eine Verwaltungsübertretung.
„Das Münchner Urteil bestätigt auch unsere Vorgehensweise.“Wolfgang Mayer, ÖVP
ÖVP-Raumordnungssprecher Wolfgang Mayer ist nach dem erstinstanzlichen Urteil in München zuversichtlich. „Das bestätigt auch unsere Vorgehensweise.“Die grüne Klubchefin Martina Berthold fordert die Stadt Salzburg wiederum auf, sich das Urteil aus München zum Vorbild zu nehmen, um „effektiver gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen“.