Finanzprokuratur muss U-Ausschuss Akten liefern
Die Finanzprokuratur, die Rechtsvertretung der Republik, muss dem Eurofighter-Untersuchungsausschuss alle Akten und Unterlagen zur „Taskforce Eurofighter“vorlegen. Dies hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) auf Antrag des Eurofighter-Untersuchungsauschusses entschieden. Der Ausschuss will politische Ungereimtheiten beim Ankauf der Jets aufklären. Im Verfahren vor dem VfGH hatte die Finanzprokuratur vorgebracht, dass ihre Beratungstätigkeit im Rahmen der „Taskforce Eurofighter“nicht vom Untersuchungsgegenstand erfasst sei, weshalb die Akten auch nicht der Vorlagepflicht unterlägen. Dem hat der VfGH widersprochen.