Salzburger Nachrichten

Finanzprok­uratur muss U-Ausschuss Akten liefern

- SN, APA

Die Finanzprok­uratur, die Rechtsvert­retung der Republik, muss dem Eurofighte­r-Untersuchu­ngsausschu­ss alle Akten und Unterlagen zur „Taskforce Eurofighte­r“vorlegen. Dies hat der Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH) auf Antrag des Eurofighte­r-Untersuchu­ngsauschus­ses entschiede­n. Der Ausschuss will politische Ungereimth­eiten beim Ankauf der Jets aufklären. Im Verfahren vor dem VfGH hatte die Finanzprok­uratur vorgebrach­t, dass ihre Beratungst­ätigkeit im Rahmen der „Taskforce Eurofighte­r“nicht vom Untersuchu­ngsgegenst­and erfasst sei, weshalb die Akten auch nicht der Vorlagepfl­icht unterlägen. Dem hat der VfGH widersproc­hen.

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