Österreich stockt die Katastrophenhilfe im Ausland auf
Insgesamt bleibt die Regierung bei der „Hilfe vor Ort“aber weit hinter den Zielen zurück.
In der letzten Sitzung vor der Weihnachtspause sagte der Ministerrat am Mittwoch 6,4 Millionen Euro aus dem Auslandskatastrophenfonds für mehrere Regionen zu. Zwei Millionen werden für die Räumung von Minen im Nordosten Syriens bereitgestellt. 6,5 Millionen Menschen sind dort laut den Vereinten Nationen von der Gefahr durch Landminen betroffen, viele Binnenvertriebene können deshalb nicht in ihre Heimat zurückkehren. Zusätzliche Mittel aus dem Fonds werden außerdem für den Jemen eingesetzt, wo der Bürgerkrieg die derzeit größte humanitäre Krise und Hungersnot der Welt ausgelöst hat. Eine weitere Million Euro stellt Österreich für das UNO-Flüchtlingshilfswerk UNHCR in Kolumbien zur Verfügung, wo Flüchtlinge aus Venezuela versorgt werden.
Für Nordafrika erhält der „EU Trust Fund for Africa“eine Million Euro, womit laut Außenministerin Karin Kneissl unter anderem „die humanitäre Rückführung von Migranten“gefördert werden soll. Dem Ziel des Fonds entspricht das allerdings nicht unbedingt. Dieses ist laut Gesetz, Maßnahmen zu finanzieren, die „der Beseitigung von Katastrophenschäden und der humanitären Hilfe dienen“.
Mit den Beschlüssen vom Mittwoch sind in diesem Jahr insgesamt 20 Millionen Euro aus dem Auslandskatastrophenfonds in Krisengebiete geflossen, der Betrag blieb damit auf dem Niveau vom Vorjahr. Ursprünglich war eine Kürzung um fünf Millionen Euro vorgesehen gewesen, die entwicklungspolitische Organisationen stark kritisiert hatten. Deren Dachverband „Globale Verantwortung“hatte erst diese Woche, vor dem Europa-Afrika-Forum in Wien, eine Aufstockung des Fonds gefordert.
„Wir begrüßen es natürlich, dass die Kürzung abgewehrt wurde“, erklärte die Geschäftsführerin des Dachverbands, Annelies Vilim, am Mittwoch. Das sei ein erster Schritt, der in Richtung einer Erhöhung des Fonds gehen sollte. Denn derzeit sei Österreich bei der humanitären Hilfe eines der Schlusslichter in Westeuropa.
Ähnlich ist die Lage bei der Entwicklungszusammenarbeit insgesamt. Trotz der Aufstockung des Auslandskatastrophenfonds bleibt Österreich deutlich hinter seinem Ziel zurück: 0,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) sollen gemäß internationalen Vereinbarungen, zu denen sich Österreich – auch im aktuellen Regierungsprogramm – bekennt, für Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellt werden. Während etwa Schweden und Luxemburg 2017 eine Quote von einem Prozent hatten, lag Österreich mit 0,3 Prozent weit daneben. Die Vorhersage für dieses Jahr liegt ebenfalls unter den 0,7 Prozent und die Prognosen für die kommenden Jahre zeigen noch weiter nach unten. Auch dank der guten wirtschaftlichen Entwicklung dürfte der Anteil der Gelder für die Entwicklungszusammenarbeit am BIP bis 2022 auf 0,24 Prozent absinken. Und das, obwohl Österreich auch Schuldenreduktionen für Entwicklungsländer miteinrechnet, was laut Vilim nicht zweifelsfrei zulässig ist. Durchaus zulässig, aber „eine moralische Frage“sei die Einrechnung der Kosten für die Flüchtlingsbetreuung im Inland, findet Vilim. Diese habe mit der „Hilfe vor Ort“nämlich nichts zu tun.