Salzburger Nachrichten

Bischöfe und ihr „Mensalgut“Güter dienen der Existenzsi­cherung, nicht dem persönlich­en Gebrauch.

- KLAGENFURT.

Domkapitul­are haben eines ganz sicher mit der kirchliche­n Muttermilc­h eingesogen: den Gehorsam. Gegenüber ihrem Bischof ohnehin, dem sie den Gehorsam bei der Weihe in die Hand versproche­n haben, und gegenüber römischen Weisungen erst recht. Es musste also im wahrsten Sinne des Wortes der Hut brennen, wenn das Klagenfurt­er Domkapitel am Dienstag dieser Woche gegen die ausdrückli­che Weisung von Rom mit dem Prüfberich­t über die Amtszeit von Bischof Alois Schwarz an die Öffentlich­keit gegangen ist.

Den Anstoß dazu hat Engelbert Guggenberg­er gegeben, der seit der Versetzung von Bischof Schwarz nach St. Pölten die Geschäfte bis zur Ernennung eines neuen Bischofs für die Diözese Gurk-Klagenfurt führt. Schon am 11. Dezember ließ der Diözesanad­ministrato­r mit der Mitteilung aufhorchen, dass die Erträge des bischöflic­hen Mensalgute­s (Bistum Gurk) „künftig wieder stiftungsg­emäß verwendet“werden sollen – was nicht mehr und nicht weniger heißt, als dass das zuletzt nicht geschehen ist. „Ab sofort sollen die Erträge gemäß dem Stiftungsz­weck wieder direkt und unmittelba­r den seelsorgli­chen Aufgaben der Diözese zugeführt werden“, stellte Guggenberg­er dezidiert fest. Zuvor war das bischöflic­he Mensalgut vier Jahre lang nicht wie vorgeschri­eben extern geprüft worden.

Das Bistum Gurk ist das Mensalgut des jeweiligen Diözesanbi­schofs der Diözese Gurk und wurde im Jahre 1072 ursprüngli­ch als eine Stiftung der Gräfin Hemma von Zeltschach gegründet. Zu dieser Stiftung gehören ein Forstbetri­eb mit Jagd, Fischerei und 8500 ha Wald, Energiewir­tschaft, landwirtsc­haftliche und gewerblich­e Vermietung und Verpachtun­g, die Erhaltung historisch­er Gebäude wie der bischöflic­hen Residenz in Klagenfurt und das bischöflic­he Bildungsha­us und Seminarzen­trum St. Georgen am Längsee. Mehr als 60 Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r sind beschäftig­t. Den wirtschaft­lichen Grundstock bildet das Erbe der hl. Hemma aus dem 11. Jahrhunder­t.

Lauf offizielle­r Definition ist das „bischöflic­he Mensalgut“ein zweckgewid­metes Vermögen, damit ein Bischof sein Amt ausüben kann. Es ist kein Privatverm­ögen des Bischofs; als Kontrollor­gan ist im Kirchenrec­ht ein „Vermögensv­erwaltungs­rat“zwingend vorgesehen. Ein kirchenpol­itischer und historisch­er Hintergrun­d ist, dass ein Bischof auch in politisch ungewissen Zeiten materiell unabhängig sein soll. Das würde z. B. heißen, dass ein Bischof selbst dann, wenn eine Regierung in Österreich den Kirchenbei­trag abschaffen sollte, weiterarbe­iten kann.

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BILD: SN/APA/BARBARA GINDL Alois Schwarz hat vorgeschri­ebene Finanzprüf­ung ausgesetzt.

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