Bischöfe und ihr „Mensalgut“Güter dienen der Existenzsicherung, nicht dem persönlichen Gebrauch.
Domkapitulare haben eines ganz sicher mit der kirchlichen Muttermilch eingesogen: den Gehorsam. Gegenüber ihrem Bischof ohnehin, dem sie den Gehorsam bei der Weihe in die Hand versprochen haben, und gegenüber römischen Weisungen erst recht. Es musste also im wahrsten Sinne des Wortes der Hut brennen, wenn das Klagenfurter Domkapitel am Dienstag dieser Woche gegen die ausdrückliche Weisung von Rom mit dem Prüfbericht über die Amtszeit von Bischof Alois Schwarz an die Öffentlichkeit gegangen ist.
Den Anstoß dazu hat Engelbert Guggenberger gegeben, der seit der Versetzung von Bischof Schwarz nach St. Pölten die Geschäfte bis zur Ernennung eines neuen Bischofs für die Diözese Gurk-Klagenfurt führt. Schon am 11. Dezember ließ der Diözesanadministrator mit der Mitteilung aufhorchen, dass die Erträge des bischöflichen Mensalgutes (Bistum Gurk) „künftig wieder stiftungsgemäß verwendet“werden sollen – was nicht mehr und nicht weniger heißt, als dass das zuletzt nicht geschehen ist. „Ab sofort sollen die Erträge gemäß dem Stiftungszweck wieder direkt und unmittelbar den seelsorglichen Aufgaben der Diözese zugeführt werden“, stellte Guggenberger dezidiert fest. Zuvor war das bischöfliche Mensalgut vier Jahre lang nicht wie vorgeschrieben extern geprüft worden.
Das Bistum Gurk ist das Mensalgut des jeweiligen Diözesanbischofs der Diözese Gurk und wurde im Jahre 1072 ursprünglich als eine Stiftung der Gräfin Hemma von Zeltschach gegründet. Zu dieser Stiftung gehören ein Forstbetrieb mit Jagd, Fischerei und 8500 ha Wald, Energiewirtschaft, landwirtschaftliche und gewerbliche Vermietung und Verpachtung, die Erhaltung historischer Gebäude wie der bischöflichen Residenz in Klagenfurt und das bischöfliche Bildungshaus und Seminarzentrum St. Georgen am Längsee. Mehr als 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind beschäftigt. Den wirtschaftlichen Grundstock bildet das Erbe der hl. Hemma aus dem 11. Jahrhundert.
Lauf offizieller Definition ist das „bischöfliche Mensalgut“ein zweckgewidmetes Vermögen, damit ein Bischof sein Amt ausüben kann. Es ist kein Privatvermögen des Bischofs; als Kontrollorgan ist im Kirchenrecht ein „Vermögensverwaltungsrat“zwingend vorgesehen. Ein kirchenpolitischer und historischer Hintergrund ist, dass ein Bischof auch in politisch ungewissen Zeiten materiell unabhängig sein soll. Das würde z. B. heißen, dass ein Bischof selbst dann, wenn eine Regierung in Österreich den Kirchenbeitrag abschaffen sollte, weiterarbeiten kann.