13 Jahre Haft für 16-jährigen Burschen
Der Bursch soll eine Siebenjährige getötet haben. Entscheidend für das Urteil war, ob er bei der Tat zurechnungsfähig war oder nicht.
Ein 16-jähriger Bursch, der am 11. Mai 2018 in einer Gemeindebau-Anlage in Wien-Döbling ein sieben Jahre altes Mädchen aus der Nachbarschaft getötet haben soll, ist am Donnerstagabend am Landesgericht wegen Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Zudem wurde der Schüler in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidigerin Liane Hirschbrich erbat Bedenkzeit, Staatsanwältin Monika Gansterer gab vorerst keine Erklärung ab.
Die Geschworenen folgten mehrheitlich dem Gutachten des von der Staatsanwaltschaft beauftragten Psychiaters Peter Hofmann und stuften den 16-Jährigen mit 7:1 Stimme als zurechnungsfähig und damit schuldfähig ein. Bei einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren erschien dem Schwurgericht eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren schuld- und tatangemessen. Bei der Strafbemessung wurden die bisherige Unbescholtenheit und die geständige Verantwortung des Burschen sowie – wie Richter Daniel Rechenmacher sagte – „eine gewisse Beeinträchtigung der Zurechnungsfähigkeit“mildernd berücksichtigt. Erschwerend waren laut Rechenmacher die Hilflosigkeit des Opfers, die „Grausamkeit der Tat“sowie das Nachtatverhalten. Der Schüler hatte die Leiche im Müll entsorgt.
Die von Rechtsanwalt Nikolaus Rast vertretenen Angehörigen der Getöteten bekamen 5000 Euro zugesprochen. Hinsichtlich der Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher verwies der vorsitzende Richter auf die beiden psychiatrischen Gutachten. Diese hätten übereinstimmend festgestellt, dass der 16-Jährige „gefährlich, wenn nicht hochgefährlich“sei.
Der Bursch wirkte bei der Urteilsverkündung ruhig und gelassen und erklärte mit fester Stimme: „Ich habe das Urteil verstanden.“Während der gesamten Verhandlung, die unter bisher nie da gewesenen Sicherheitsvorkehrungen über die Bühne ging, hatte es keinerlei Zwischenfälle gegeben. Die Familie des Opfers bewahrte Ruhe.
Unter schwersten Sicherheitsvorkehrungen hatte am Mittwoch der Prozess um den 16-Jährigen begonnen. Sowohl im als auch um das Wiener Straflandesgericht herrschte Alarmstufe rot. Polizei und Justizwache bezogen mit einem Großaufgebot Stellung. Die Verhandlung wurde kurzfristig in einen anderen Saal verlegt, der gesamte Trakt komplett gesperrt. Im Gebäude galt absolutes Fotografier- und Filmverbot. Zu groß war die Angst vor einem Racheakt. Die Familie des Opfers hat ebenso tschetschenische Wurzeln wie jene des mutmaßlichen Täters.
Der Beschuldigte bekannte sich, wie bei den Vernahmen zuvor, auch bei der Verhandlung schuldig: „Eine Stimme im Kopf hat gesagt, dass ich sie würgen soll. Das tat ich auch. Ich habe weitere Anweisungen gehört. Dass ich sie in die Duschkabine bringen soll, ein Messer holen und zustechen soll“, sagte der 16-Jährige dem Geschworenengericht.
Unmittelbar vor Prozessbeginn war ein zweites Gutachten präsentiert worden, das dem 16-Jährigen – entgegen den Erkenntnissen des ersten Gutachtens – Schizophrenie attestierte und den Burschen damit für zurechnungsunfähig erklärte.
Die Gutachter begründeten ihre voneinander abweichenden Expertisen damit, dass sie den Jugendlichen zu unterschiedlichen Zeitpunkten untersucht hatten. Danach zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück.