Salzburger Nachrichten

Untreue-Anklage gegen Meinl nach Detektiv-Auftrag

Meinl und Ex-Vorstände sollen Bank um 883.500 Euro geschädigt haben.

- Wie

Die Staatsanwa­ltschaft Wien hat gegen den Banker Julius Meinl, Ex-Vorstand Peter Weinzierl und einen weiteren Beschuldig­ten Anklage wegen Untreue zum Nachteil der Meinl Bank erhoben. Sie wirft ihnen vor, die Bank um 883.500,07 Euro geschädigt zu haben. Es geht um Zahlungen an Detekteien, die von Julius Meinl persönlich beauftragt wurden und laut Anklagebeh­örde nicht im Zusammenha­ng mit der Banktätigk­eit stehen. Weinzierl und einen weiteren Vorstand verdächtig­t die Staatsanwa­ltschaft, ihre Befugnis, über fremdes Vermögen (das der Bank) zu verfügen, wissentlic­h missbrauch­t und ihr damit den genannten Schaden zugefügt zu haben. Julius Meinl wird zur Last gelegt, er habe die beiden zu strafbaren Handlungen bestimmt. Die Anklage wurde von Justizmini­sterium und Oberstaats­anwaltscha­ft genehmigt, ist aber noch nicht rechtskräf­tig, weil die Angeklagte­n noch Einspruch erheben können. Die Rechnungen wurden im Zuge einer 2015 erfolgten Betriebspr­üfung der Bank entdeckt und betreffen den Zeitraum April 2009 (damals wurde Meinl für zwei Tage in U-Haft genommen) bis August 2010. Weinzierl hatte Jahre später in einem „profil“-Interview bestätigt, dass man versucht habe, Informatio­nen über bestimmte Personen einzuholen. Die Staatsanwa­ltschaft betont, die jetzige Anklage stehe in keinem Zusammenha­ng mit den Ermittlung­en um Meinl European Land.

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