Untreue-Anklage gegen Meinl nach Detektiv-Auftrag
Meinl und Ex-Vorstände sollen Bank um 883.500 Euro geschädigt haben.
Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen den Banker Julius Meinl, Ex-Vorstand Peter Weinzierl und einen weiteren Beschuldigten Anklage wegen Untreue zum Nachteil der Meinl Bank erhoben. Sie wirft ihnen vor, die Bank um 883.500,07 Euro geschädigt zu haben. Es geht um Zahlungen an Detekteien, die von Julius Meinl persönlich beauftragt wurden und laut Anklagebehörde nicht im Zusammenhang mit der Banktätigkeit stehen. Weinzierl und einen weiteren Vorstand verdächtigt die Staatsanwaltschaft, ihre Befugnis, über fremdes Vermögen (das der Bank) zu verfügen, wissentlich missbraucht und ihr damit den genannten Schaden zugefügt zu haben. Julius Meinl wird zur Last gelegt, er habe die beiden zu strafbaren Handlungen bestimmt. Die Anklage wurde von Justizministerium und Oberstaatsanwaltschaft genehmigt, ist aber noch nicht rechtskräftig, weil die Angeklagten noch Einspruch erheben können. Die Rechnungen wurden im Zuge einer 2015 erfolgten Betriebsprüfung der Bank entdeckt und betreffen den Zeitraum April 2009 (damals wurde Meinl für zwei Tage in U-Haft genommen) bis August 2010. Weinzierl hatte Jahre später in einem „profil“-Interview bestätigt, dass man versucht habe, Informationen über bestimmte Personen einzuholen. Die Staatsanwaltschaft betont, die jetzige Anklage stehe in keinem Zusammenhang mit den Ermittlungen um Meinl European Land.