Weiteres Urteil nach Amoklauf
Bluttat in München: Gericht verurteilte Betreiber der Darknet-Plattform.
Der Betreiber einer Darknet-Plattform, über die der Münchner Amokläufer vom Juli 2016 seine Waffe gekauft hatte, wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Das Landgericht Karlsruhe sprach den 31-Jährigen am Mittwoch der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung sowie der Beihilfe zu Waffen- und Drogendelikten schuldig. Die auf Cyberkriminalität spezialisierte Staatsanwaltschaft Mannheim hatte eine Gesamtstrafe von neun Jahren und fünf Monaten gefordert. Die beiden Verteidiger des Angeklagten verzichteten auf eine konkrete Forderung zum Strafmaß.
Der Fall sei nicht ohne Tragik, sagte der Vorsitzende Richter Holger Radke. Die Tat vor fast zweieinhalb Jahren gehöre zu den schrecklichsten Verbrechen in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. Der Angeklagte habe einen Bachelorabschluss in Informatik und hätte damit Sinnvolles anfangen können. Stattdessen habe er eine Plattform mit Namen „Deutschland im Deep Web“(DiDW) im verborgenen Teil des Internets geschaffen, über das zahlreiche Straftaten wie Rauschgiftund Waffengeschäfte abgewickelt wurden.
Der Angeklagte hatte in der Verhandlung behauptet, er habe angenommen, dass im Bereich Waffenhandel seiner Plattform nur Betrüger unterwegs seien. Er sei nicht von funktionsfähigen Waffen ausgegangen. „Wir glauben, dass mit Waffen gehandelt wurde, war ihm egal“, sagte Radke dagegen. Für den Bereich des Drogenhandels hatte der Informatiker selbst gesagt, es sei ihm gleichgültig.
Im Juli 2016 hatte ein 18-Jähriger beim und im Münchner OlympiaEinkaufszentrum neun Menschen und sich selbst erschossen. Pistole und Munition hatte sich der 18-Jährige über das Darknet besorgt. „Der Amokläufer hätte die Waffe nicht kaufen können, hätte den Amoklauf nicht begehen können“, sagte Radke. Den eigentlichen Waffenhändler hatte das Landgericht München I im Jänner 2018 zu sieben Jahren Haft verurteilt.