Dürfen Packerl in die Firma?
Praktisch ist es: Sich private Pakete ins Büro liefern zu lassen. Erlaubt ist es oft nicht.
SALZBURG. Im Empfang der österreichischen EU-Botschaft in Brüssel sieht es derzeit an manchen Tagen aus wie unter dem Christbaum einer kinderreichen Familie: Große und kleine Pakete türmen sich vor der Rezeption, bis zu hundert am Tag sind es kurz vor Weihnachten. Es ist nur ein Teil der Mitarbeiter, die hier ganz dem Zeitgeist entsprechend ihre Geschenke nicht mehr mühsam im Gedränge der Geschäfte suchen, sondern bequem vom Schreibtisch aus bestellen – und sich dann ins Büro liefern lassen.
Nicht nur in Brüssel, auch in Österreich zeigt sich derzeit in vielen Betrieben und Einrichtungen das gleiche Bild. Schließlich ist es europaweit dasselbe Problem: Wer berufstätig ist, ist meist nicht zu Hause, wenn das online bestellte Paket geliefert wird. Neben unbewacht vor der Tür abgelegten Packerln, netten Nachbarn, die einspringen, oder dem Weg zur Post erscheint die Alternative, die bestellte Ware gleich an die Arbeitsstelle liefern zu lassen, vielen reizvoll. Schließlich ist die zu Bürozeiten stets besetzt. Unumstritten ist das aber nicht.
„Grundsätzlich ist das nicht erlaubt“, betont Iris Thalbauer, Geschäftsführerin der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer. „Ich kann ja nicht meinen Arbeitgeber für private Zwecke als Briefträger missbrauchen.“Viele Betriebe erlaubten das als „Goodwill“dennoch, vor allem weil es bis vor wenigen Jahren eine Randerscheinung war. Immer öfter aber würde die Devise ausgeben, dass das nicht erwünscht sei. „Es wurden da schon viele rote Linien überschritten, manche Mitarbeiter bekommen fünf, sechs Packerl in der Woche.“
Ein bisschen anders beurteilt das Irene Holzbauer, Arbeitsrechtsexpertin der Arbeiterkammer. Es gebe dazu keine Judikatur. Wenn die Übernahme von Paketen in einem Betrieb seit Jahren geduldet werde, gelte es als „betriebliche Übung“und damit als zulässig. Nehme die Praxis überhand, könne ein Unternehmen aber später noch ein Verbot aussprechen. „Ich persönlich würde beim Arbeitgeber erst nachfragen, ob es erlaubt ist“, rät sie.
Die Betriebe gehen das Thema sehr unterschiedlich an. „Eine festgeschriebene Regel gibt es bei uns nicht“, sagt Spar-Sprecherin Nicole Berkmann. Mündlich weitergegeben ist die Devise aber ganz klar: Erwünscht ist das Liefern privater Packerl an die Dienststelle nicht. Und das liege weniger daran, dass die Poststelle etwa der Spar-Zentrale in Salzburg dann mit dem Verteilen privater Pakete ausgelastet sei. „Wir als Konzern betreiben ja auch Einkaufszentren, die Onlineanbieter zumeist aus dem Ausland sind damit unsere direkte Konkurrenz“, sagt Berkmann. „Da wäre es ja widersinnig, wenn wir die auch noch direkt unterstützen.“Auch in Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer gilt die Regel: keine privaten Packerl an die Arbeitsadresse.
Den umgekehrten Weg überlegt die Stadt Salzburg, die derzeit an einem neuen Gehaltsschema tüftelt. Um als Arbeitgeber attraktiv zu sein, denkt man wie jüngst berichtet nicht nur an Geld. Ein „Zuckerl“eines „modernen Arbeitgebers“ist für Personal-Ressortchefin Anja Hagenauer dabei auch, dass sich Mitarbeiter ihre Pakete in die Arbeitsstelle liefern lassen könnten. Bisher ist das auch hier verboten.
„Arbeitgeber wird da als Briefträger missbraucht“