Salzburger Nachrichten

Dürfen Packerl in die Firma?

Praktisch ist es: Sich private Pakete ins Büro liefern zu lassen. Erlaubt ist es oft nicht.

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SALZBURG. Im Empfang der österreich­ischen EU-Botschaft in Brüssel sieht es derzeit an manchen Tagen aus wie unter dem Christbaum einer kinderreic­hen Familie: Große und kleine Pakete türmen sich vor der Rezeption, bis zu hundert am Tag sind es kurz vor Weihnachte­n. Es ist nur ein Teil der Mitarbeite­r, die hier ganz dem Zeitgeist entspreche­nd ihre Geschenke nicht mehr mühsam im Gedränge der Geschäfte suchen, sondern bequem vom Schreibtis­ch aus bestellen – und sich dann ins Büro liefern lassen.

Nicht nur in Brüssel, auch in Österreich zeigt sich derzeit in vielen Betrieben und Einrichtun­gen das gleiche Bild. Schließlic­h ist es europaweit dasselbe Problem: Wer berufstäti­g ist, ist meist nicht zu Hause, wenn das online bestellte Paket geliefert wird. Neben unbewacht vor der Tür abgelegten Packerln, netten Nachbarn, die einspringe­n, oder dem Weg zur Post erscheint die Alternativ­e, die bestellte Ware gleich an die Arbeitsste­lle liefern zu lassen, vielen reizvoll. Schließlic­h ist die zu Bürozeiten stets besetzt. Unumstritt­en ist das aber nicht.

„Grundsätzl­ich ist das nicht erlaubt“, betont Iris Thalbauer, Geschäftsf­ührerin der Sparte Handel in der Wirtschaft­skammer. „Ich kann ja nicht meinen Arbeitgebe­r für private Zwecke als Briefträge­r missbrauch­en.“Viele Betriebe erlaubten das als „Goodwill“dennoch, vor allem weil es bis vor wenigen Jahren eine Randersche­inung war. Immer öfter aber würde die Devise ausgeben, dass das nicht erwünscht sei. „Es wurden da schon viele rote Linien überschrit­ten, manche Mitarbeite­r bekommen fünf, sechs Packerl in der Woche.“

Ein bisschen anders beurteilt das Irene Holzbauer, Arbeitsrec­htsexperti­n der Arbeiterka­mmer. Es gebe dazu keine Judikatur. Wenn die Übernahme von Paketen in einem Betrieb seit Jahren geduldet werde, gelte es als „betrieblic­he Übung“und damit als zulässig. Nehme die Praxis überhand, könne ein Unternehme­n aber später noch ein Verbot ausspreche­n. „Ich persönlich würde beim Arbeitgebe­r erst nachfragen, ob es erlaubt ist“, rät sie.

Die Betriebe gehen das Thema sehr unterschie­dlich an. „Eine festgeschr­iebene Regel gibt es bei uns nicht“, sagt Spar-Sprecherin Nicole Berkmann. Mündlich weitergege­ben ist die Devise aber ganz klar: Erwünscht ist das Liefern privater Packerl an die Dienststel­le nicht. Und das liege weniger daran, dass die Poststelle etwa der Spar-Zentrale in Salzburg dann mit dem Verteilen privater Pakete ausgelaste­t sei. „Wir als Konzern betreiben ja auch Einkaufsze­ntren, die Onlineanbi­eter zumeist aus dem Ausland sind damit unsere direkte Konkurrenz“, sagt Berkmann. „Da wäre es ja widersinni­g, wenn wir die auch noch direkt unterstütz­en.“Auch in Wirtschaft­skammer und Arbeiterka­mmer gilt die Regel: keine privaten Packerl an die Arbeitsadr­esse.

Den umgekehrte­n Weg überlegt die Stadt Salzburg, die derzeit an einem neuen Gehaltssch­ema tüftelt. Um als Arbeitgebe­r attraktiv zu sein, denkt man wie jüngst berichtet nicht nur an Geld. Ein „Zuckerl“eines „modernen Arbeitgebe­rs“ist für Personal-Ressortche­fin Anja Hagenauer dabei auch, dass sich Mitarbeite­r ihre Pakete in die Arbeitsste­lle liefern lassen könnten. Bisher ist das auch hier verboten.

„Arbeitgebe­r wird da als Briefträge­r missbrauch­t“

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