Geisterfahrt einer Postlerin endete letztlich mit 902 Euro Verwaltungsstrafe
Die Geisterfahrt einer Postzustellerin vom 27. November 2017 auf der Tauernautobahn (A10) hatte für großes Aufsehen gesorgt.
Bekanntlich war die Postlerin damals bei Pfarrwerfen auf der Richtungsfahrbahn Salzburg mit ihrem Kastenwagen in einen Stau geraten. Die Frau drehte in der Rettungsgasse plötzlich um, fuhr entgegen der Fahrtrichtung rund 500 Meter bis zum Rückstau-Ende zurück, befuhr dann kurz auch noch den Pannenstreifen, ehe sie bei der Ausfahrt Pfarrwerfen die A10 verließ. Ein Lkw-Fahrer hatte die Aktion mit dem Handy gefilmt und Anzeige erstattet.
In der Folge musste sich die Postzustellerin, verteidigt von Rechtsanwalt Hans-Peter Bauer, wegen des strafgerichtlichen Tatbestands der Gefährdung der körperlichen Sicherheit vor dem Bezirksgericht St. Johann verantworten. Dort wurde die Frau aber – letztlich rechtskräftig – freigesprochen. Begründung: Der ihr angelastete Tatbestand sei nicht erfüllt, da die Frau bei ihrer kurzen Geisterfahrt niemanden konkret gefährdet habe. Andere Autofahrer hätten weder bremsen noch auslenken müssen.
Strafgerichtlich kam die nun nicht mehr bei der Post tätige Frau zwar ohne Verurteilung davon. Im aber daraufhin wieder aufgenommenen Verwaltungsstrafverfahren erhielt sie von der Bezirkshauptmannschaft St. Johann wegen insgesamt vier Übertretungen der Straßenverkehrsordnung eine Verwaltungsstrafe von 902 Euro. Das Straferkenntnis ist mittlerweile rechtskräftig; eine dagegen erhobene Beschwerde der nunmehrigen ExPostlerin wurde vom Landesverwaltungsgericht kürzlich abgewiesen. Die Frau, der zudem für einige Monate der Führerschein entzogen worden war, hatte sich nach ihrer wahnwitzigen Aktion reuig und schwer geknickt gezeigt. Ihrem Anwalt zufolge kann sich die Frau die Aktion bis heute nicht erklären.