1000 Opfer von Missbrauch erhalten eine Zusatzpension
Die Volksanwaltschaft hat alle Hände voll zu tun: Seit Inkrafttreten der neuen Kommission beantragten viele Heimopfer für erlittene Qualen eine Rente. Es ist ein Wettlauf gegen die Zeit.
Pauschal 300 Euro Rente erhalten jene Menschen, die bis in die 1970er-Jahre in Krankenhäusern, psychiatrischen Einrichtungen, städtischen Kinderheimen oder in Einrichtungen privater Träger misshandelt wurden. Die eigens dafür eingerichtete HeimopferrentenKommission bei der Volksanwaltschaft hat alle Hände voll zu tun. Seit deren Inkrafttreten Mitte 2017 haben 1039 Personen diese Form der Pension beantragt. Zusätzlich zu mehr als 7000 Menschen, die über andere Einrichtungen wie KlasnicKommission oder SOS-Kinderdorf bereits Einmalentschädigungen zugesprochen bekamen und damit automatisch Anspruch auf die Zusatzrente haben. Es ist ein Wettlauf gegen die Zeit: Viele Missbrauchsopfer sind hochbetagt und drohen zu sterben, bevor ihnen erstmals zumindest ein symbolischer Betrag für die erlittenen Qualen in Aussicht gestellt wird. Dazu kommen psychische Belastungen, weil oftmals die Traumata durch ein Vieraugengespräch beim Psychologen wieder hochkommen. „Es ist erschütternd, was sich in diesen Einrichtungen, aber auch bei Pflegeeltern zugetragen hat. Die verhängten Strafen hatten teilweise folterähnlichen Charakter“, sagt Volksanwalt Günther Kräuter. „Rohe Gewalt, sexueller Missbrauch und psychische Drangsalierungen von Kindern und Jugendlichen standen auf der Tagesordnung.“