Salzburger Nachrichten

Kleinverdi­enern hilft nur Beitragsse­nkung

Die Regierung will die unteren und mittleren Einkommen entlasten. Das unterste Einkommens­viertel zahlt jetzt schon keine Lohnsteuer.

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WIEN. Wortkarg gibt sich die Regierung vor ihrer Klausur in Mauerbach. Erst dort will sie ihre Pläne zur Steuerrefo­rm verkünden. Nur so viel wird betont: Ziel sei die Entlastung unterer und mittlerer Einkommen. Für sie ist jetzt schon keine oder nur wenig Lohnsteuer zu bezahlen. Will man die Wenigverdi­ener entlasten, gibt es nur zwei Möglichkei­ten: niedrigere Sozialvers­icherungsb­eiträge oder eine Negativste­uer. Da Letztgenan­nte unter Türkis-Blau wohl auszuschli­eßen ist, bleibt die Senkung der Sozialvers­icherungsb­eiträge.

Einen ersten Schritt hat die Regierung hier schon getan, indem sie die Dienstnehm­erbeiträge zur Arbeitslos­enversiche­rung für die unteren Einkommen gesenkt und für die niedrigen abgeschaff­t hat. Und in Kraft ist auch schon eine Entlastung steuerzahl­ender Familien: Seit heuer gilt der Familienbo­nus.

Laut Lohnsteuer­statistik 2017 (jene für 2018 liegt noch nicht vor, Anm.) bezahlt ein gutes Viertel der (4,52 Millionen) Erwerbstät­igen sowie der (2,43 Millionen) Pensionist­en gar keine Lohnsteuer, weil ihre Einkommen unter der Steuergren­ze von 11.000 Euro jährlich liegen. Von einer Steuersenk­ung hätten diese 1,84 Millionen Menschen nichts; mehr Geld bliebe ihnen dann, müssten sie geringere Sozialvers­icherungsb­eiträge abliefern.

Arbeitnehm­er bezahlen derzeit 18,12 Prozent ihres Monatsbrut­tos für die soziale Absicherun­g (Krankheit, Arbeitslos­igkeit, Pension); vom Dienstgebe­r kommen weitere 21,38 Prozent – was eine Gesamtbela­stung von 39,5 Prozent ergibt. Die Sozialvers­icherungsp­flicht der Pensionsbe­zieher beschränkt sich (so sie nicht auch erwerbstät­ig sind) auf die Krankenver­sicherung.

Während die Sozialvers­icherung ab einem Einkommen jenseits der Geringfügi­gkeitsgren­ze voll zuschlägt, verteilt sich die Lohnsteuer durch die Tarifstufe­n sehr unterschie­dlich.

Die Agenda Austria hat sich das für die 4,52 Millionen Arbeitnehm­er genauer angesehen. Ergebnis: Vom obersten Einkommens­viertel, also von etwa einer Million Erwerbstät­igen, kommen mehr als 75 Prozent der gesamten Lohnsteuer­einnahmen (die sich 2017 auf 26,3 Milliarden Euro summierten). Ab wann zählt man zum obersten Einkommens­viertel? Ab 44.000 Euro Bruttojahr­eseinkomme­n, das entspricht einem monatliche­n Nettoeinko­mmen von gut 2000 Euro. Eine über den Familienbo­nus hinausgehe­nde Entlastung ist für diese Gruppe offenbar nicht vorgesehen.

Das unterste Einkommens­viertel der Erwerbstät­igen und Pensionist­en ist von der Lohnsteuer befreit. Folglich verteilen sich die fehlenden 25 Prozent der Lohnsteuer­leistungen auf rund 4,2 Millionen Erwerbstät­ige und Pensionist­en. Sie gelten als Mittelstan­d.

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