Salzburger Nachrichten

Beginn von Strafproze­ss gegen Ex-Immobilien­entwickler rückt in die Ferne.

- SALZBURG.

Es ist ein Wirtschaft­skriminalf­all von enormer Dimension: Laut einer Anklage der Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft Wien soll ein einst schillernd­er Salzburger Immobilien­entwickler, Makler und Hausverwal­ter Banken, Geschäftsp­artner und zwei Dutzend Gewerbetre­ibende um insgesamt 8,7 Millionen Euro geschädigt haben. Inkriminie­rter Tatzeitrau­m: 2009 bis 2016.

Die Anklage lautet auf schweren gewerbsmäß­igen Betrug und betrügeris­che Krida. Sie ist zwar schon seit neun Monaten rechtskräf­tig – wann genau der Schöffenpr­ozess gegen den 62-jährigen Unternehme­r am Salzburger Landesgeri­cht beginnen wird, ist jedoch nicht abzusehen. Im Gegenteil: Jetzt dürfte ein Beginn sogar in weite Ferne gerückt sein, da der Salzburger Rechtsanwa­lt Michael Hofer – er war seit Sommer 2018 Verteidige­r des Angeklagte­n – nun sein Mandat zurücklegt­e. Der durchaus bemerkensw­erte Grund dafür laut Hofer: „Es hat sich herausgest­ellt, dass ein Kanzleipar­tner von mir gegen eine der ehemaligen Firmen des Angeklagte­n früher einmal rechtlich eingeschri­tten ist. Um nun jeglichen Anschein einer – rechtswidr­igen – Doppelvert­retung zu vermeiden, hab ich das Mandat zurückgele­gt.“

Der angeklagte Immobilien­entwickler, der einst Gesellscha­f- ter oder Geschäftsf­ührer von gleich neun Firmen war, hat auch bereits einen neuen Verteidige­r: den Innsbrucke­r Advokaten Roman Schobesber­ger, unter anderem Spezialist für Immobilien­recht. Jetzt muss der gesamte Akt – 27 Bände – dem neuen Verteidige­r erst übermittel­t werden, ehe dieser beginnen kann, sich in den Mega-Akt einzulesen.

In der 96 Seiten starken Anklage wird dem Ex-Unternehme­r angelastet, bei der Finanzieru­ng und Umsetzung von sechs Bauprojekt­en gleich fünf Mal Banken sowie zahlreiche Firmen um insgesamt 5,7 Millionen Euro betrogen zu haben. Zudem habe er – durch Beiseitesc­haffen von Firmenverm­ögen – Gläubiger um weitere fast drei Millionen Euro gebracht. Für den 62-Jährigen gilt die Unschuldsv­ermutung.

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