Wien droht, sitzt aber auf dem kürzeren Ast
Sollte die Umwandlung der Mindestsicherung zur Sozialhilfe so beschlossen werden, wie sie im Regierungsentwurf für das Grundsatzgesetz stehe, werde Wien die Änderungen nicht umsetzen. Das kündigten Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) und die Sozialsprecherin und designierte Spitzenkandidatin der Wiener Grünen, Birgit Hebein, an. Gestern, Donnerstag, endete die Begutachtungsfrist für das umstrittene Gesetz.
Zwar haben die Länder Möglichkeiten, sich gegen das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz zu wehren. Es einfach zu ignorieren gehört nicht dazu. Das hätte zur Folge, dass die Kompetenz an den Bund wandert. Nur für einen Teil der Vorgaben Ausführungsgesetz zu machen bringt auch nichts. Das hätte eine Verfassungsklage des Bundes zur Folge, die er auch gewinnen würde.
Was Wien tun kann: wegen der Mehrkosten der Sozialhilfe den Konsultationsmechanismus auslösen und damit den Bund zu Verhandlungen zwingen. Und Wien kann, sobald das Grundsatzgesetz beschlossen ist, den Verfassungsgerichtshof anrufen. Sollte er das Gesetz kippen, stellt sich die Frage nach der Umsetzung nicht mehr. Andernfalls muss es umgesetzt werden. Wien ist mit den neuen Regeln nicht nur inhaltlich überhaupt nicht einverstanden, insbesondere mit den Kürzungen für Asyl- und Schutzberechtigte und Großfamilien. Auch formal hält man den Entwurf für „Wahnwitz“(Hacker). Viele Punkte seien für ein Grundsatzgesetz viel zu genau geregelt, viele dagegen unklar und viele widersprächen einander . Allein deshalb sei die Reform unmöglich umzusetzen; zudem entstünden für Wien Mehrkosten in zweistelliger Millionenhöhe.
Sozialministerin Beate Hartinger-Kleins (FPÖ) Reaktion fiel betont gelassen aus. Man werde alle Stellungnahmen prüfen und eine Regierungsvorlage erarbeiten. Änderungen seien möglich