Abschiebung von Tätern nach Syrien
Asylstatus soll nicht erst dann aberkannt werden können, wenn schwerste Verbrechen begangen wurden. Finden sich keine Verbündeten in der EU, ist ein Alleingang nicht ausgeschlossen.
Der Asylstatus soll nicht erst dann aberkannt werden können, wenn schwerste Verbrechen begangen wurden. Finden sich keine Verbündeten in der EU, ist ein Alleingang nicht ausgeschlossen.
Die Regierungsspitze und der Innenminister geben sich entschlossen, alle Hebel in Bewegung zu setzen, damit straffällig gewordenen Flüchtlingen der Asylstatus nicht erst dann aberkannt werden kann, wenn sie schwerste Verbrechen – Vergewaltigung, Kindesmissbrauch, Totschlag oder Mord – begangen haben. Zugleich will die Regierung prüfen, wo in Syrien es unterdessen so sicher ist, dass verurteilte Straftäter dorthin abgeschoben werden können.
Anlass für die türkis-blauen Pläne ist der Mädchenmord in Wiener Neustadt vom vergangenen Wochenende. Ein 19-jähriger asylberechtiger Syrer soll die 16-Jährige erwürgt haben. Im Herbst war gegen den jungen Mann, der mehrmals straffällig geworden war, ein Asylaberkennungsverfahren eingeleitet, aber gleich wieder eingestellt worden. Das deshalb, weil seine bis dahin begangenen Taten – darunter Körperverletzungen und sexuelle Belästigungen – nicht schwerwiegend genug waren, um ihm den Schutzstatus entziehen zu können.
Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) drängt nun vehement auf Verschärfungen. Er „habe es satt, dass wir mit einer Situation konfrontiert sind, wo Menschenrechte und internationale Vereinbarungen diejenigen schützen, die unseren Rechtsstaat mit Füßen treten, und diejenigen auf der Strecke bleiben, die österreichische Staatsbürger sind“, deponierte er am Mittwoch. Er werde sich dafür einsetzen, dass bei der EU-Status-Verordnung endlich etwas weitergeht und hoffe, Verbündete zu finden. Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) stärkten Kickl den Rücken und schlossen auch einen österreichischen Alleingang nicht aus. Ziel müsse sein, dass Straffällige „rasch abgeschoben werden können, egal woher sie kommen“(Kurz).
2018 sind nach Angaben des Innenministeriums fast 6000 Asylaberkennungsverfahren eröffnet und nicht ganz 3400 entschieden worden. Nur in den wenigsten Fällen habe es sich dabei um Straftäter gehandelt, erklärte der Sprecher des Innenministeriums, Christoph Pölzl, auf Nachfrage. Die meisten hätten ihren Asylstatus freiwillig zurückgelegt, weil sie in ihre alte Heimat zurückkehren wollten. Darunter seien auch Syrer gewesen.
Seit 2016 wird der Asylstatus grundsätzlich nur noch auf Zeit gewährt. Nach drei Jahren wird überprüft, ob die Fluchtgründe noch vorliegen und ob eine Heimkehr möglich ist. Die drei Jahre sind demnächst um, weshalb eine Welle von Überprüfungen starten wird.