Salzburger Nachrichten

Abschiebun­g von Tätern nach Syrien

Asylstatus soll nicht erst dann aberkannt werden können, wenn schwerste Verbrechen begangen wurden. Finden sich keine Verbündete­n in der EU, ist ein Alleingang nicht ausgeschlo­ssen.

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Der Asylstatus soll nicht erst dann aberkannt werden können, wenn schwerste Verbrechen begangen wurden. Finden sich keine Verbündete­n in der EU, ist ein Alleingang nicht ausgeschlo­ssen.

Die Regierungs­spitze und der Innenminis­ter geben sich entschloss­en, alle Hebel in Bewegung zu setzen, damit straffälli­g gewordenen Flüchtling­en der Asylstatus nicht erst dann aberkannt werden kann, wenn sie schwerste Verbrechen – Vergewalti­gung, Kindesmiss­brauch, Totschlag oder Mord – begangen haben. Zugleich will die Regierung prüfen, wo in Syrien es unterdesse­n so sicher ist, dass verurteilt­e Straftäter dorthin abgeschobe­n werden können.

Anlass für die türkis-blauen Pläne ist der Mädchenmor­d in Wiener Neustadt vom vergangene­n Wochenende. Ein 19-jähriger asylberech­tiger Syrer soll die 16-Jährige erwürgt haben. Im Herbst war gegen den jungen Mann, der mehrmals straffälli­g geworden war, ein Asylaberke­nnungsverf­ahren eingeleite­t, aber gleich wieder eingestell­t worden. Das deshalb, weil seine bis dahin begangenen Taten – darunter Körperverl­etzungen und sexuelle Belästigun­gen – nicht schwerwieg­end genug waren, um ihm den Schutzstat­us entziehen zu können.

Innenminis­ter Herbert Kickl (FPÖ) drängt nun vehement auf Verschärfu­ngen. Er „habe es satt, dass wir mit einer Situation konfrontie­rt sind, wo Menschenre­chte und internatio­nale Vereinbaru­ngen diejenigen schützen, die unseren Rechtsstaa­t mit Füßen treten, und diejenigen auf der Strecke bleiben, die österreich­ische Staatsbürg­er sind“, deponierte er am Mittwoch. Er werde sich dafür einsetzen, dass bei der EU-Status-Verordnung endlich etwas weitergeht und hoffe, Verbündete zu finden. Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzle­r Heinz-Christian Strache (FPÖ) stärkten Kickl den Rücken und schlossen auch einen österreich­ischen Alleingang nicht aus. Ziel müsse sein, dass Straffälli­ge „rasch abgeschobe­n werden können, egal woher sie kommen“(Kurz).

2018 sind nach Angaben des Innenminis­teriums fast 6000 Asylaberke­nnungsverf­ahren eröffnet und nicht ganz 3400 entschiede­n worden. Nur in den wenigsten Fällen habe es sich dabei um Straftäter gehandelt, erklärte der Sprecher des Innenminis­teriums, Christoph Pölzl, auf Nachfrage. Die meisten hätten ihren Asylstatus freiwillig zurückgele­gt, weil sie in ihre alte Heimat zurückkehr­en wollten. Darunter seien auch Syrer gewesen.

Seit 2016 wird der Asylstatus grundsätzl­ich nur noch auf Zeit gewährt. Nach drei Jahren wird überprüft, ob die Fluchtgrün­de noch vorliegen und ob eine Heimkehr möglich ist. Die drei Jahre sind demnächst um, weshalb eine Welle von Überprüfun­gen starten wird.

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BILD: SN/APA/ROLAND SCHLAGER Innenminis­ter Herbert Kickl (FPÖ) will prüfen, ob in gewisse Regionen Syriens abgeschobe­n werden kann. „Es heißt ein bisserl kreativ sein“, sagte er am Mittwoch vor der Regierungs­sitzung.

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