Salzburger Nachrichten

Misstrauen gegen die „gläserne Plakette“

Pickerl-Daten sollen verkauft werden. SPÖ wittert Geschäftem­acherei, Datenschüt­zer warnen.

- Schli

Nach der Aufregung um von der Post verkaufte – und aufgrund massiver Proteste mittlerwei­le gelöschte – Daten über eine „Parteiaffi­nität“von Postkunden entzündete sich die Kritik nun an Datenschut­zproblemen rund um die geplante Novelle des Kraftfahrz­euggesetze­s.

Die SPÖ kritisiert den Handel und die „Geschäftem­acherei“mit Kfz-Daten, weil laut der Novelle Betreiber der Begutachtu­ngsplakett­endatenban­k die Daten künftig online an „jede interessie­rte Person“verkaufen dürften. Nicht einmal Verkehrsmi­nister Norbert Hofer habe im Verkehrsau­sschuss erklären können, wofür der Zugriff Dritter auf Fahrzeugda­ten gut sein solle. Auch Iwona Laub von der für Grundrecht­e im digitalen Zeitalter kämpfenden NGO Epicenter.Works kritisiert im SN-Gespräch den künftig „nicht eingeschrä­nkten Zugriff“auf Daten von Fahrzeuggu­tachten. Es sei zwar eine „Pseudonymi­sierung“der Daten der Pickerl-Datenbank vorgesehen, das bedeute aber nur einen Austausch des Klarnamens und keine Anonymisie­rung. Rechtlich gälten auch Kfz-Kennzeiche­n als personenbe­zogene Daten. Wenn, wie es in der Novelle heiße, „jede interessie­rte Person“die Daten etwa über das Kennzeiche­n abrufen könne, sei dies aus Datenschut­zgründen sehr problemati­sch, betont Laub. Um, wie von der Regierung argumentie­rt, den Konsumente­nschutz beim Autokauf zu fördern, gebe es andere Wege. Die Verkehrssp­recher von FPÖ und ÖVP, Christian Hafenecker und Andreas Ottenschlä­ger, wiesen die Kritik zurück: „Die Novelle dient einzig und allein dem Konsumente­nschutz.“Die transparen­tere Abfragemög­lichkeit von Kfz-Daten soll Konsumente­n einen besseren Überblick über den Zustand eines Kraftfahrz­eugs vor einem Kauf bieten und etwa Manipulati­onen am Tachostand auffliegen lassen. Der Datenschut­zrat habe keine Bedenken geäußert. Die Kosten einer Abfrage sollen unter einem Euro liegen. Verkehrsmi­nister Hofer stellte am Mittwoch klar: „Es geht nur um die Ergebnisse der Begutachtu­ngen nach § 57a und den Kilometers­tand.“Zudem benötige man als Suchkriter­ium das Datum der Erstzulass­ung und entweder Kennzeiche­n oder Fahrzeugid­entifizier­ungsnummer.

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BILD: SN/APA Streit um Pickerl-Daten.

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