Dann reichen auch Blanko-Zeugnisse
Fassungslos war ich, nachdem ich den Leserbrief des Herrn Sepp Schnöll vom 12. 1. 2019 gelesen habe. Mein Wissenstand bisher war, dass nur gegen eine negative Note Einspruch erhoben werden kann. Nun lese ich, dass wegen eines „Gut“eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht wurde, um einen Einser zu erzwingen. Ja Leute, da machen wir ein Schleusentor auf, damit sich jeder, der sich bei einer Zeugnisnote be- nachteiligt fühlt, eine Verbesserung beantragt. Wenn ich mir nur vorstelle, wie viele Schüler und Eltern mit einer Note nicht zufrieden sind und dann Einspruch erheben, dann muss die Schulbehörde zum ersten viele, viele Leute einstellen, um die Flut an Einsprüchen zu bewältigen. Zum zweiten gibt es für andere Angelegenheiten, die die Behörde sicherlich mehr betreffen, keine Ressourcen mehr. Statt Pädagogen bei ihrer oft nicht leichten Arbeit zu unterstützen und für den Berufsstand einzutreten, fällt die Behörde hier den Lehrern in den Rücken. Es ist weitgehend davon auszugehen, dass jede Lehrerperson bemüht ist, eine möglichst gerechte Note zu geben. Sie arbeitet mit dem Schüler und kann sicher besser als die Eltern oder die Schulaufsicht eine Beurteilung der Leistung abgeben. Wenn dem nicht mehr so ist, wird es besser sein, den Eltern Blanko-Zeugnisse auszuteilen, wo jeder dann die „gerechten“Note einträgt. Und dann? „Gute Nacht“Schulsystem! OSR Herbert Nill,