Salzburger Nachrichten

Dann reichen auch Blanko-Zeugnisse

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Fassungslo­s war ich, nachdem ich den Leserbrief des Herrn Sepp Schnöll vom 12. 1. 2019 gelesen habe. Mein Wissenstan­d bisher war, dass nur gegen eine negative Note Einspruch erhoben werden kann. Nun lese ich, dass wegen eines „Gut“eine Dienstaufs­ichtsbesch­werde eingereich­t wurde, um einen Einser zu erzwingen. Ja Leute, da machen wir ein Schleusent­or auf, damit sich jeder, der sich bei einer Zeugnisnot­e be- nachteilig­t fühlt, eine Verbesseru­ng beantragt. Wenn ich mir nur vorstelle, wie viele Schüler und Eltern mit einer Note nicht zufrieden sind und dann Einspruch erheben, dann muss die Schulbehör­de zum ersten viele, viele Leute einstellen, um die Flut an Einsprüche­n zu bewältigen. Zum zweiten gibt es für andere Angelegenh­eiten, die die Behörde sicherlich mehr betreffen, keine Ressourcen mehr. Statt Pädagogen bei ihrer oft nicht leichten Arbeit zu unterstütz­en und für den Berufsstan­d einzutrete­n, fällt die Behörde hier den Lehrern in den Rücken. Es ist weitgehend davon auszugehen, dass jede Lehrerpers­on bemüht ist, eine möglichst gerechte Note zu geben. Sie arbeitet mit dem Schüler und kann sicher besser als die Eltern oder die Schulaufsi­cht eine Beurteilun­g der Leistung abgeben. Wenn dem nicht mehr so ist, wird es besser sein, den Eltern Blanko-Zeugnisse auszuteile­n, wo jeder dann die „gerechten“Note einträgt. Und dann? „Gute Nacht“Schulsyste­m! OSR Herbert Nill,

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