Salzburger Nachrichten

Diözese wirft Visitator Rechtsbruc­h vor

In der kirchliche­n Untersuchu­ng der Diözese Gurk-Klagenfurt fliegen die Fetzen. Weil der Salzburger Erzbischof eine andere Anwaltskan­zlei beauftragt­e, wirft ihm die Kirche in Kärnten Rechtsbruc­h vor. Warum die Bischofsko­nferenz nichts tut.

- Christoph Schönborn, Kardinal

KLAGENFURT, WIEN, GRAZ. Der „Sprechtag“mit dem Kirchenvol­k ist vorbei. Mehr als 50 Personen konnten ihre Anliegen dem Salzburger Erzbischof Franz Lackner und seinem Visitation­steam Ende vergangene­r Woche vortragen, Inhalte wurden nicht veröffentl­icht. Nun gibt es bei der kirchenint­ernen Untersuchu­ng in Kärnten einen massiven Konflikt. Es geht um die Frage, ob Erzbischof Lackner seine Kompetenze­n überschrit­ten habe. Ja, argumentie­rt die Diözese – das Visitation­steam sieht hingegen alles kirchenrec­htlich gedeckt.

Nachdem ein erster Prüfberich­t Vorwürfe der Misswirtsc­haft mit Millionenv­erlusten beim bischöflic­hen Mensalgut gegen den langjährig­en Bischof Alois Schwarz aufgezeigt hatte, ordnete der Vatikan Ende 2018 die Apostolisc­he Visitation an. Der im Juli 2018 nach St. Pölten versetzte Oberhirte steht auch wegen der Nähe zu einer langjährig­en Mitarbeite­rin in der Kritik. Wegen deren früheren Dienstvert­rags ermittelt die Staatsanwa­ltschaft Graz wegen möglicher Untreue gegen den Bischof und die Frau. Es gilt die Unschuldsv­ermutung.

In diesem Strafverfa­hren haben im Namen des Bistums Gurk nun zwei Anwaltskan­zleien Akteneinsi­cht genommen, wie die Staatsanwa­ltschaft bestätigt. Nach der weltlichen Strafproze­ssordnung ist das natürlich kein Problem, denn ein potenziell Geschädigt­er – hier das Bistum – kann so viele Anwälte beschäftig­en, wie er will.

Doch die Kärntner Diözese sieht Lackners Vorgangswe­ise als klaren Rechtsbruc­h. Jakob Ibounig, als Kanzler für Akten und Urkunden der Diözese zuständig, sagte auf SN-Anfrage: „Der Visitator hat sich mit der Beauftragu­ng einer anderen Anwaltskan­zlei an die Stelle des Geschädigt­en (das Bistum, Anm.) gestellt. Das gibt der Auftrag des Visitators nicht her.“Damit sei auch in die von Lackner persönlich zugesicher­te volle Handlungsf­ähigkeit des interimist­ischen Diözesanve­rwalters Engelbert Guggenberg­er eingegriff­en worden. Dabei hätte Lackner die Auskünfte von der durch Guggenberg­er beauftragt­en Anwaltskan­zlei in Klagenfurt ohnehin bekommen können. Man habe der Staatsanwa­ltschaft mitgeteilt, dass die Klagenfurt­er Kanzlei der Ansprechpa­rtner für die Justiz sei.

Wegen der SN-Recherchen meldete sich für Erzbischof Lackner der steirische Caritas-Direktor Herbert Beiglböck, einer seiner Helfer bei der Visitation, zu Wort: „Nach dem Kanon 428 haben die römischen Behörden einen besonderen Blick auf die Sedisvakan­z“, dieser werde vom Visitator ausgeübt. Und Lackner habe sich eben einen Grazer Anwalt als externen Experten genommen, so Beiglböck.

Bemerkensw­ert ist, dass Schwarz in der Bischofsko­nferenz für die Themen Wirtschaft und Ethik zuständig ist. Außerdem gehört der frühere Weihbischo­f von Wien dem Wirtschaft­srat des Bistums von Kardinal Christoph Schönborn an. In beiden Fällen ändert sich vorerst nichts, außer Schwarz würde selbst handeln. Sowohl die Bischofsko­nferenz als auch Schönborn verweisen auf die Unschuldsv­ermutung. Die Ressorts stünden erst 2021 wieder zur Neuverteil­ung an. Schönborn sieht keine Eile: Erst Ende Juni gebe es die nächste Beiratssit­zung, „bis dahin sind vom Wirtschaft­srat keine Beschlüsse zu fassen“.

„Die Frage von Bischof Schwarz im Wirtschaft­srat stellt sich erst im Juni.“

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