Diözese wirft Visitator Rechtsbruch vor
In der kirchlichen Untersuchung der Diözese Gurk-Klagenfurt fliegen die Fetzen. Weil der Salzburger Erzbischof eine andere Anwaltskanzlei beauftragte, wirft ihm die Kirche in Kärnten Rechtsbruch vor. Warum die Bischofskonferenz nichts tut.
KLAGENFURT, WIEN, GRAZ. Der „Sprechtag“mit dem Kirchenvolk ist vorbei. Mehr als 50 Personen konnten ihre Anliegen dem Salzburger Erzbischof Franz Lackner und seinem Visitationsteam Ende vergangener Woche vortragen, Inhalte wurden nicht veröffentlicht. Nun gibt es bei der kircheninternen Untersuchung in Kärnten einen massiven Konflikt. Es geht um die Frage, ob Erzbischof Lackner seine Kompetenzen überschritten habe. Ja, argumentiert die Diözese – das Visitationsteam sieht hingegen alles kirchenrechtlich gedeckt.
Nachdem ein erster Prüfbericht Vorwürfe der Misswirtschaft mit Millionenverlusten beim bischöflichen Mensalgut gegen den langjährigen Bischof Alois Schwarz aufgezeigt hatte, ordnete der Vatikan Ende 2018 die Apostolische Visitation an. Der im Juli 2018 nach St. Pölten versetzte Oberhirte steht auch wegen der Nähe zu einer langjährigen Mitarbeiterin in der Kritik. Wegen deren früheren Dienstvertrags ermittelt die Staatsanwaltschaft Graz wegen möglicher Untreue gegen den Bischof und die Frau. Es gilt die Unschuldsvermutung.
In diesem Strafverfahren haben im Namen des Bistums Gurk nun zwei Anwaltskanzleien Akteneinsicht genommen, wie die Staatsanwaltschaft bestätigt. Nach der weltlichen Strafprozessordnung ist das natürlich kein Problem, denn ein potenziell Geschädigter – hier das Bistum – kann so viele Anwälte beschäftigen, wie er will.
Doch die Kärntner Diözese sieht Lackners Vorgangsweise als klaren Rechtsbruch. Jakob Ibounig, als Kanzler für Akten und Urkunden der Diözese zuständig, sagte auf SN-Anfrage: „Der Visitator hat sich mit der Beauftragung einer anderen Anwaltskanzlei an die Stelle des Geschädigten (das Bistum, Anm.) gestellt. Das gibt der Auftrag des Visitators nicht her.“Damit sei auch in die von Lackner persönlich zugesicherte volle Handlungsfähigkeit des interimistischen Diözesanverwalters Engelbert Guggenberger eingegriffen worden. Dabei hätte Lackner die Auskünfte von der durch Guggenberger beauftragten Anwaltskanzlei in Klagenfurt ohnehin bekommen können. Man habe der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass die Klagenfurter Kanzlei der Ansprechpartner für die Justiz sei.
Wegen der SN-Recherchen meldete sich für Erzbischof Lackner der steirische Caritas-Direktor Herbert Beiglböck, einer seiner Helfer bei der Visitation, zu Wort: „Nach dem Kanon 428 haben die römischen Behörden einen besonderen Blick auf die Sedisvakanz“, dieser werde vom Visitator ausgeübt. Und Lackner habe sich eben einen Grazer Anwalt als externen Experten genommen, so Beiglböck.
Bemerkenswert ist, dass Schwarz in der Bischofskonferenz für die Themen Wirtschaft und Ethik zuständig ist. Außerdem gehört der frühere Weihbischof von Wien dem Wirtschaftsrat des Bistums von Kardinal Christoph Schönborn an. In beiden Fällen ändert sich vorerst nichts, außer Schwarz würde selbst handeln. Sowohl die Bischofskonferenz als auch Schönborn verweisen auf die Unschuldsvermutung. Die Ressorts stünden erst 2021 wieder zur Neuverteilung an. Schönborn sieht keine Eile: Erst Ende Juni gebe es die nächste Beiratssitzung, „bis dahin sind vom Wirtschaftsrat keine Beschlüsse zu fassen“.
„Die Frage von Bischof Schwarz im Wirtschaftsrat stellt sich erst im Juni.“