Salzburger Nachrichten

Kampf gegen politische­n Islam vor Höchstgeri­cht

Auflösung der Arabischen Kultusgeme­inde war formal rechtswidr­ig. Kultusamt bringt die Causa vor den Verwaltung­sgerichtsh­of.

- Gernot Blümel, Kultusmini­ster schli

Ein Dämpfer für die Bundesregi­erung in der Auseinande­rsetzung mit dem politische­n Islam: Das Landesverw­altungsger­icht Wien hat die im Juni 2018 von der Bundesregi­erung veranlasst­e Auflösung der Arabischen Kultusgeme­inde (AKG) für rechtswidr­ig erklärt.

Die Kultusgeme­inde war von dem zum Bundeskanz­leramt ressortier­enden Kultusamt wegen salafistis­cher Umtriebe, die als Verstoß gegen die im Islamgeset­z vorgeschri­ebene „positive Grundeinst­ellung zu Staat und Gesellscha­ft“gewertet wurden, aufgelöst worden.

Kultusmini­ster Gernot Blümel kündigte nun an, alle Möglichkei­ten auszuschöp­fen, „um den politische­n Islam, seine Auswüchse und Radikalisi­erungstend­enzen in unserer Gesellscha­ft zu unterbinde­n“. Das Kultusamt wird jedenfalls eine Revision gegen den Entscheid beim Verwaltung­sgerichtsh­of einbringen. Es handle sich nicht um eine inhaltlich­e Entscheidu­ng, sondern es seien rein formalrech­tliche Fragestell­ungen beurteilt worden. Laut Landesverw­altungsger­icht hätte das Kultusamt vor den Sanktionen eine Frist zur Behebung der Mängel einräumen müssen.

Schon Ende Juni 2018 hatte das Verwaltung­sgericht Wien der Berufung der AKG gegen ihre Auflösung „unter Ausschluss der aufschiebe­nden Wirkung“stattgegeb­en. Damit erhielt die Kultusgeme­inde ihre Rechtspers­önlichkeit vorerst zurück und konnte somit auch ihre Moscheen offiziell weiterbetr­eiben.

Die Regierung hatte im Juni die Schließung von sieben Moscheen, die Auflösung der AKG und die Ausweisung aller 65 Imame des türkischen Moscheenve­reins Atib wegen verbotener Auslandsfi­nanzierung verkündet. Was wurde aus den geschlosse­nen Moscheen und aus der Ausweisung der Imame?

Das Kultusamt hatte im Juni 2018 sechs Moscheen der Arabischen Kultusgeme­inde und eine Moschee, die von einem Verein betrieben worden war, der den rechtsextr­emistische­n türkischen „Grauen Wölfen“nahesteht, geschlosse­n. Die AKG legte gegen den Bescheid zur Schließung ihrer sechs Moscheen Berufung ein. Bei der türkischen Moschee wurde der Schließung­sbescheid rechtskräf­tig. Der Trägervere­in hat sich in der Folge unter dem Dach der Islamische­n Glaubensge­meinschaft in Österreich in Übereinsti­mmung mit dem Islamgeset­z neu konstituie­rt und die Moschee wurde wieder eröffnet.

Die rechtliche Auseinande­rsetzung wird weitergehe­n. Im Islamgeset­z wird eine Reihe von Anforderun­gen an eine Kultusgeme­inde aufgeliste­t. Eine der Anforderun­gen ist, dass es mindestens zehn Einrichtun­gen wie Moscheen geben müsse. Derzeit soll es nur mehr zwei Moscheen geben, die zur Arabischen Kultusgeme­inde gehören und den Kriterien entspreche­n.

42 Ausweisung­sverfahren gegen Imame haben das Bundesamt für Asyl und Fremdenwes­en erreicht. In 34 Fällen davon wurden bereits die Bescheide expediert, wobei sich 24 dieser Bescheide in Beschwerde vor dem Bundesverw­altungsger­icht befinden. Fünf Verfahren sind noch vor dem Bundesamt anhängig. Sechs Imame sind bisher freiwillig ausgereist.

„Politische­r Islam und Radikalisi­erung dürfen bei uns keinen Platz haben.“

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