Kampf gegen politischen Islam vor Höchstgericht
Auflösung der Arabischen Kultusgemeinde war formal rechtswidrig. Kultusamt bringt die Causa vor den Verwaltungsgerichtshof.
Ein Dämpfer für die Bundesregierung in der Auseinandersetzung mit dem politischen Islam: Das Landesverwaltungsgericht Wien hat die im Juni 2018 von der Bundesregierung veranlasste Auflösung der Arabischen Kultusgemeinde (AKG) für rechtswidrig erklärt.
Die Kultusgemeinde war von dem zum Bundeskanzleramt ressortierenden Kultusamt wegen salafistischer Umtriebe, die als Verstoß gegen die im Islamgesetz vorgeschriebene „positive Grundeinstellung zu Staat und Gesellschaft“gewertet wurden, aufgelöst worden.
Kultusminister Gernot Blümel kündigte nun an, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, „um den politischen Islam, seine Auswüchse und Radikalisierungstendenzen in unserer Gesellschaft zu unterbinden“. Das Kultusamt wird jedenfalls eine Revision gegen den Entscheid beim Verwaltungsgerichtshof einbringen. Es handle sich nicht um eine inhaltliche Entscheidung, sondern es seien rein formalrechtliche Fragestellungen beurteilt worden. Laut Landesverwaltungsgericht hätte das Kultusamt vor den Sanktionen eine Frist zur Behebung der Mängel einräumen müssen.
Schon Ende Juni 2018 hatte das Verwaltungsgericht Wien der Berufung der AKG gegen ihre Auflösung „unter Ausschluss der aufschiebenden Wirkung“stattgegeben. Damit erhielt die Kultusgemeinde ihre Rechtspersönlichkeit vorerst zurück und konnte somit auch ihre Moscheen offiziell weiterbetreiben.
Die Regierung hatte im Juni die Schließung von sieben Moscheen, die Auflösung der AKG und die Ausweisung aller 65 Imame des türkischen Moscheenvereins Atib wegen verbotener Auslandsfinanzierung verkündet. Was wurde aus den geschlossenen Moscheen und aus der Ausweisung der Imame?
Das Kultusamt hatte im Juni 2018 sechs Moscheen der Arabischen Kultusgemeinde und eine Moschee, die von einem Verein betrieben worden war, der den rechtsextremistischen türkischen „Grauen Wölfen“nahesteht, geschlossen. Die AKG legte gegen den Bescheid zur Schließung ihrer sechs Moscheen Berufung ein. Bei der türkischen Moschee wurde der Schließungsbescheid rechtskräftig. Der Trägerverein hat sich in der Folge unter dem Dach der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich in Übereinstimmung mit dem Islamgesetz neu konstituiert und die Moschee wurde wieder eröffnet.
Die rechtliche Auseinandersetzung wird weitergehen. Im Islamgesetz wird eine Reihe von Anforderungen an eine Kultusgemeinde aufgelistet. Eine der Anforderungen ist, dass es mindestens zehn Einrichtungen wie Moscheen geben müsse. Derzeit soll es nur mehr zwei Moscheen geben, die zur Arabischen Kultusgemeinde gehören und den Kriterien entsprechen.
42 Ausweisungsverfahren gegen Imame haben das Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen erreicht. In 34 Fällen davon wurden bereits die Bescheide expediert, wobei sich 24 dieser Bescheide in Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht befinden. Fünf Verfahren sind noch vor dem Bundesamt anhängig. Sechs Imame sind bisher freiwillig ausgereist.
„Politischer Islam und Radikalisierung dürfen bei uns keinen Platz haben.“