Wohnbaustreit landete vor dem Höchstgericht
In Henndorf regt ein Bauprojekt am Schoarerberg auf. Die Anrainer gingen bis zum Verwaltungsgerichtshof und drängen auf eine Ortsbildkommission.
Passt ein Bau mit zehn Eigentumswohnungen in einen von Einfamilienhäusern geprägten Ortsteil? Dieses Thema ärgert die Anrainer am Schoarerberg in Henndorf. Der Hintergrund: Ein privater Bauträger aus Oberösterreich hat dort ein Grundstück mit Blick zum Wallersee gekauft. 2015 wurde der Bebauungsplan für den Ortsteil abgeändert. Im April 2017 hat Bgm. Rupert Eder (ÖVP) das vom Bauträger eingereichte Projekt genehmigt. Die Anrainer gingen in Berufung. Denn wie Nachbar Otto Greiner bemängelt, passe der massive Bau, von dem bereits der Rohbau steht, mit zwei Vollund einem Dachgeschoß nicht ins Ortsbild: „Für mich ist das reine Kommerzarchitektur. Vorher stand dort ein Zweifamilienhaus.“Und laut Bebauungsplan müsse auf die Bebauung der Umgebung Rücksicht genommen werden, sagt der Bauingenieur.
Allerdings: Auch die Gemeindevertretung als zweite Instanz lehnte im Juni 2017 die Einwände der Anrainer ab. Daraufhin kontaktierten diese die Volksanwaltschaft. Diese stellte im Oktober 2017 zwei Missstände fest: Zum einen würde das Gebäude „die im Bebauungsplan festgelegte maximale Grundflächenzahl (diese gibt das Verhältnis zwischen bebauter Fläche und Grundfläche an, Anm.) von 0,225 deutlich überschreiten“. Zum anderen hätte die Gemeindevertretung genau deswegen die Baubewilligung versagen müssen.“
Die Anrainer gingen über das Landesverwaltungsgericht bis hinauf zum Verwaltungsgerichtshof. Dort seien sie auch abgeblitzt, „weil die Grundflächenzahl kein Nachbarthema ist“, sagt Greiner.
Er und seine Mitstreiter haben das Urteil zähneknirschend akzeptiert: „Wir wollen aber, dass es nicht noch einmal vorkommt, dass sich die Gemeinde nicht an ihre eigenen Vorgaben hält.“Deshalb haben sie 300 Unterschriften gesammelt, um damit von der Gemeinde die Bildung einer Ortsbildkommission zu erzwingen.
Bgm. Eder hat der Fall eine Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft eingebrockt: „Ich gehe davon aus, dass das eingestellt wurde“, sagt er. Er betont aber, dass er nicht anders hätte entscheiden können: „Ich muss mich an den Bebauungsplan halten; der wurde einstimmig beschlossen. Ich hätte dem Bauwerber den Bescheid gar nicht verweigern können. Das wäre Amtsmissbrauch gewesen.“Eine Ortsbildkommission ist für ihn vorstellbar, „aber schon beim Bebauungsplan und nicht erst, wenn ein Projekt eingereicht wurde“.
„Hätte dem Bauwerber Bescheid nicht verweigern können.“