Doping-Video bringt Beamten in Bedrängnis
Polizist spielte Film über die Festnahme von Sportlern in einen Kurznachrichtendienst ein. Staatsanwaltschaft ermittelt.
Ein Video hat rund um den Dopingskandal in Seefeld heftige Diskussionen ausgelöst. Der etwa zehn Sekunden lange Film zeigt den österreichischen Langläufer Max Hauke beim Eigenblutdoping und wie er von der Polizei auf frischer Tat ertappt wird. In dem Film ist zu sehen, wie Hauke auf einem Sofa sitzt und die Infusionsnadel noch im Arm hat. Etliche Medien hatten das Video veröffentlicht, andere, wie die SN, verzichteten darauf, weil Hauke dadurch in einer für ihn entwürdigenden Situation dargestellt wird. Der Presserat hat jedenfalls ein Verfahren eingeleitet, um zu klären, ob die Veröffentlichung des Videos gerechtfertigt ist.
Wie immer die einzelnen Medien entschieden, bei der Polizei war man über die Veröffentlichung des Videos alles andere als glücklich. Schließlich handelt es sich um ein Beweismittel in einer laufenden Ermittlung. „Bei vielen Amtshandlungen werden von der Polizei Videos angefertigt, um die Amtshandlung zu dokumentieren“, sagt der Sprecher des Bundeskriminalamts, Vincenz Kriegs-Au. Jedenfalls wurden noch in der Nacht auf Freitag Ermittlungen aufgenommen, wer das polizeiinterne Video weitergegeben hat. Es dauerte nur Stunden, bis der verantwortliche Beamte ausgeforscht worden war. Der Mann hatte das Video in einen MessengerDienst eingespielt.
Der Beamte wurde mit sofortiger Wirkung vom Einsatz abgezogen. Zu welcher Abteilung der Mann gehörte, dazu gab es keine Informationen. An der Amtshandlung waren Mitarbeiter des Bundeskriminalamts, aber auch der lokalen Polizei beteiligt.
Für den Beamten hat die Weitergabe des Videos weitreichende Konsequenzen. „Wir haben Ermittlungen wegen Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses eingeleitet“, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, Hansjörg Mayr. Der Strafrahmen für dieses Delikt betrage bis zu drei Jahre Haft. Vorerst warte man auf den Bericht der Polizei. Auch das Innenministerium wird in dieser Sache aktiv werden. Dem Beamten drohen disziplinarrechtliche Konsequenzen.
Die Weitergabe interner Bilder und Videos sorgt in der Polizei immer wieder für Aufregung. Zuletzt war dies der Fall, als im Jahr 2015 ein Foto weitergegeben wurde, auf dem die 71 toten Flüchtlinge zu sehen waren, die in einem Kühllaster in der burgenländischen Gemeinde Parndorf gefunden worden waren. Auch damals gab es interne Ermittlungen.
Das Ergebnis: Es konnte ein Beamter ausgeforscht werden, der das Foto unerlaubterweise innerhalb der Polizei weitergegeben hatte. Ihm wurde eine Diversion angeboten. Wer das Foto an die Öffentlichkeit weitergegeben hat, konnte hingegen nicht geklärt werden. Immerhin ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen 17 Beamte.