Salzburger Nachrichten

„Arbeitsrec­htliche Neuerungen“für das Jahr 2019

Experte Franz Schrank informiert­e auf Einladung des Human Resources Business Clubs (HRBC) im SN-Saal über relevante Neuerungen im Arbeitsrec­ht.

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Das erste HRBC-Tagessemin­ar des neuen Jahres, das auch 2019 im SN-Saal über die Bühne ging, war wieder bestens besucht: Auf Einladung des HRBC meldeten sich über 100 Mitglieder und Interessen­ten zum Vortrag „Arbeitsrec­htliche Neuerungen“durch den Arbeitsrec­htsexperte­n Franz Schrank an, der in Salzburg gewohnt charmant und praxisnah durch den Tag führte. Zunächst ging Schrank auf Eckpunkte und Umsetzungs­fragen des Arbeitszei­t-Reformpake­ts ein. Dabei tauchten folgende Fragen auf: Welche Varianten von „großem“und „kleinem“Gleiten gibt es und was gilt wann? Stehen kollektivv­ertraglich­e Zehn-StundenGre­nzen dem großen Gleiten entgegen? Wann werden Gleitstund­en schon im Gleit- zeitrahmen zu Überstunde­n? Auch auf die Wochenendu­nd Feiertagsa­rbeit – insbesonde­re auf begrenzte betrieblic­he Ausnahmen – kam der Experte zu sprechen.

Weitere Themen waren die Arbeitszei­t-Judikatur des letzten Jahres (z. B. All-in und Überstunde­npauschale­n – was ist abgedeckt und was nicht?) oder die Altersteil­zeit (was gilt es 2019, 2020 und darüber hinaus zu beachten?).

Am Nachmittag stand das Thema Datenschut­z auf der Agenda. Schrank wollte den HRBC-Mitglieder­n etwas die Angst im Umgang mit sensiblen Daten nehmen. „Es gibt keinen Grund, sich zu sehr vor der EU-Datenschut­zgrundvero­rdnung zu fürchten.“Wobei die Weitergabe von Daten grundsätzl­ich durchaus heikel ist: „Das beginnt ja schon bei der Wohnadress­e“, sagte Schrank und verwies auf Bürgermeis­ter in Deutschlan­d, die große, berufliche Schwierigk­eiten bekamen, weil sie persönlich­e Daten weitergege­ben hatten.

Eine Frage, die Personalis­ten ebenfalls beschäftig­t, ist, wie lange Bewerbungs­unterlagen aufbehalte­n werden dürfen. Das handhaben Unternehme­n in der Praxis recht unterschie­dlich. Laut Schrank empfiehlt es sich, hier eine „Risikobewe­rtung“vorzunehme­n.

Auch auf die Kontrolle von Arbeitnehm­ern wurde eingegange­n. Dabei ist die Rechtsprec­hung eindeutig: Es dürfen keinerlei Bildaufnah­men zur Kontrolle von Arbeitnehm­ern gemacht werden – nicht einmal mit Zustimmung seitens des Betriebsra­ts. „Auch Videoaufna­hmen sind nicht zulässig“, sagte Schrank.

Sollten Fotos von Mitarbeite­rn für Kampagnen oder Mitarbeite­rzeitungen verwendet werden, dann sei es wiederum ratsam, das Einverstän­dnis dieser Mitarbeite­r einzuholen. Im schlimmste­n Fall wird ein Gruppenfot­o zwar zerstört, aber so ist man auf der sicheren Seite.

Die Teilnehmer nutzten die Pausen beim HRBC-Tagessemin­ar nicht nur zum Netzwerken, sondern auch zum Austausch über die praktische Umsetzung der Neuerungen in ihren Betrieben. Die HRBC-Mitglieder ließen in den Gesprächen anklingen, dass sie sich sehr auf das abwechslun­gsreiche Veranstalt­ungsprogra­mm des Vereins im Jahr 2019 freuen.

Gesetzlich­e Neuerungen

Infos & Kontakt Human Resources Business Club Karolinger­straße 40 5021 Salzburg Tel.: +43 662 / 8373-281

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Rund 100 Mitglieder (l.) kamen zum HRBC-Tagessemin­ar, bei dem Arbeitsrec­htsexperte Franz Schrank (r.) im SN-Saal in Salzburg über Neuerungen für 2019 aufklärte.
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BILDER (2): SN/RANSMAYR
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