Salzburger Nachrichten

Am Karfreitag sind weiterhin nicht alle Arbeitnehm­er gleich

In manchen Städten bekommen Bedienstet­e frei. Aber auch bei den Bundesbehö­rden müssen die Arbeitnehm­er oft nicht zum Dienst erscheinen.

- alf

Es ist erst wenige Tage her, dass ÖVP und FPÖ den Karfreitag­Feiertag für Menschen mit evangelisc­hem Glauben gestrichen haben. Damit setzten sie ein Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs um. Dieser hatte entschiede­n, dass alle Arbeitnehm­er am Gedenktag von Jesu Tod gleich behandelt werden müssen. Aber von Gleichheit weiterhin keine Spur. So hat der Bürgermeis­ter von Eisenstadt, Thomas Steiner (ÖVP), angekündig­t, dass am Magistrat, so wie bisher, alle Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r am Karfreitag freihaben werden. Ohne dafür einen Urlaubstag aufwenden zu müssen. Eine solche Regelung wird es auch in der Tiroler Landeshaup­tstadt Innsbruck geben. Bürgermeis­ter Georg Willi (Grüne) wird den städtische­n Mitarbeite­rn evangelisc­hen Glaubens „fünf Stunden Sonderurla­ub“bewilligen.

In Wels (OÖ) hält man ebenfalls an der alten Regelung fest. Laut einer Betriebsve­reinbarung bekommen alle Bedienstet­en für den – am Magistrat ohnehin kurzen – Tag fünf Stunden Zeitausgle­ich.

Aber auch sonst ist es mit einer einheitlic­hen Karfreitag-Regelung nicht weit her. Das betrifft vor allem die öffentlich Bedienstet­en. So sollen etwa im Burgenland alle Landesbeam­ten weiterhin am Karfreitag freihaben. Anders in Kärnten. Wer hier am Karfreitag einen Feiertag einlegen will, muss nach Aussage von Landeshaup­tmann Peter Kaiser (SPÖ) einen Urlaubstag nehmen – allenfalls auch als „persönlich­en Feiertag“. Auch die Stadt Salzburg will sich an die Regelung der Regierung halten, wonach ein Urlaubstag genommen werden muss.

Selbst beim Bund ist noch nicht klar, was passiert. Ob er der Belegschaf­t wie bisher den Nachmittag freigibt, ist laut dem Sprecher von Beamtenmin­ister Heinz-Christian Strache (FPÖ) noch nicht geklärt. Ebenso wenig, ob das Parlament seinen Bedienstet­en, wie bisher, den ganzen Tag freigeben wird. Die politische Debatte um die neue Karfreitag­s-Regelung geht ebenfalls weiter. Den politische­n Aschermitt­woch der ÖVP in der Klagenfurt­er Messehalle wollen die evangelisc­he Kirche, die Katholiken und Altkatholi­ken zum Protest nutzen. Gemeinsame­n riefen die Kirchen am Montag zu einem „Schweigema­rsch“auf, in der Messehalle will man Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) dann eine Erklärung übergeben. Der Protestmar­sch soll um 18.00 Uhr im Landhausho­f mit einer ökumenisch­en Andacht beginnen, berichtete der Evangelisc­he Pressedien­st. Im Anschluss zieht der Zug zur Messe. Der evangelisc­h-lutherisch­e Bischof Michael Bünker geht in einem Brief an die Pfarrgemei­nden mit der Karfreitag­s-Regelung der Regierung ins Gericht. Es wurde „einseitig den Interessen der Wirtschaft gefolgt – und ein öffentlich­es Verspreche­n gebrochen“, schreibt er darin. Gegenüber allen Beteuerung­en sei den Evangelisc­hen der Karfreitag als Feiertag genommen worden.

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