Salzburger Nachrichten

Verunglimp­fte Lehrerin fordert Geld vom Staat

Pädagogin wurde nach erfundenem „Sex-Tagebuch“suspendier­t, jetzt geht es um Amtshaftun­g.

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Eine Gymnasiall­ehrerin aus dem Burgenland fordert nach ihrer juristisch­en Rehabiliti­erung Wiedergutm­achung durch den Staat. Sie war im vergangene­n Spätsommer Opfer eines Racheaktes eines ExFreundes geworden, der in ihrem Namen ein erfundenes Sex-Tagebuch veröffentl­icht hatte. Die Betroffene wurde vom Landesschu­lrat sofort vom Dienst am Gymnasium Oberpullen­dorf suspendier­t. Eine Disziplina­rkommissio­n bestätigte diese Entscheidu­ng, ohne die Betroffene zu befragen.

Wie berichtet, hob das Bundesverw­altungsger­icht die Suspendier­ung der Werk- und Turnprofes­sorin im Jänner als unrechtmäß­ig auf. Dem musste auch die Disziplina­rkommissio­n folgen, doch schriftlic­h gebe es bis heute keine Einstellun­g des Verfahrens, sagten die betroffene Lehrerin und ihr Anwalt Rudolf Schaller den SN.

Die mit dem skandalöse­n Fall befassten Behörden wollen ihre Hände am liebsten in Unschuld waschen, aber das will ihnen die Lehrerin mithilfe ihres Anwalts nicht so einfach durchgehen lassen. Die Auseinande­rsetzung läuft auf eine Amtshaftun­gsklage gegen die Republik hinaus. Es geht unter anderem um die Kosten für den Anwalt sowie die psychother­apeutische Behandlung der Betroffene­n. Sie ist bis Sommer 2019 im Krankensta­nd.

Ein gutes Argument lieferte der Burgenländ­erin ein SN-Leser, der einst selbst in Oberpullen­dorf maturiert hat. Der Bezirksric­hter im Ruhestand aus Salzburg fand heraus, dass die Verordnung über die Zusammense­tzung der Disziplina­rkommissio­n erst Mitte November 2018 kundgemach­t wurde. Die Bestätigun­g der Suspendier­ung erfolgte aber davor – und könnte daher allein deshalb ungültig sein. Anwalt Schaller will den Behörden vor einer Klage die Chance geben, den Fall selbst zu bereinigen.

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