Verunglimpfte Lehrerin fordert Geld vom Staat
Pädagogin wurde nach erfundenem „Sex-Tagebuch“suspendiert, jetzt geht es um Amtshaftung.
Eine Gymnasiallehrerin aus dem Burgenland fordert nach ihrer juristischen Rehabilitierung Wiedergutmachung durch den Staat. Sie war im vergangenen Spätsommer Opfer eines Racheaktes eines ExFreundes geworden, der in ihrem Namen ein erfundenes Sex-Tagebuch veröffentlicht hatte. Die Betroffene wurde vom Landesschulrat sofort vom Dienst am Gymnasium Oberpullendorf suspendiert. Eine Disziplinarkommission bestätigte diese Entscheidung, ohne die Betroffene zu befragen.
Wie berichtet, hob das Bundesverwaltungsgericht die Suspendierung der Werk- und Turnprofessorin im Jänner als unrechtmäßig auf. Dem musste auch die Disziplinarkommission folgen, doch schriftlich gebe es bis heute keine Einstellung des Verfahrens, sagten die betroffene Lehrerin und ihr Anwalt Rudolf Schaller den SN.
Die mit dem skandalösen Fall befassten Behörden wollen ihre Hände am liebsten in Unschuld waschen, aber das will ihnen die Lehrerin mithilfe ihres Anwalts nicht so einfach durchgehen lassen. Die Auseinandersetzung läuft auf eine Amtshaftungsklage gegen die Republik hinaus. Es geht unter anderem um die Kosten für den Anwalt sowie die psychotherapeutische Behandlung der Betroffenen. Sie ist bis Sommer 2019 im Krankenstand.
Ein gutes Argument lieferte der Burgenländerin ein SN-Leser, der einst selbst in Oberpullendorf maturiert hat. Der Bezirksrichter im Ruhestand aus Salzburg fand heraus, dass die Verordnung über die Zusammensetzung der Disziplinarkommission erst Mitte November 2018 kundgemacht wurde. Die Bestätigung der Suspendierung erfolgte aber davor – und könnte daher allein deshalb ungültig sein. Anwalt Schaller will den Behörden vor einer Klage die Chance geben, den Fall selbst zu bereinigen.