Keine 14 Jahre und schon kriminell
Zwei Burschen, zwölf und 13 Jahre alt, überfallen einen Mann. Kein Einzelfall. Aber wie mit straffälligen Kindern umgehen?
WIEN. Das Opfer war 21 Jahre alt, die Täter zwölf und 13 Jahre. Mit einem Messer bewaffnet forderten sie Geld. Nachdem sie dieses erhalten hatten, flohen sie. Kurz darauf wurden sie in einer U-Bahn-Station in der Wiener Mariahilfer Straße festgenommen. Vor den Richter müssen sie nicht. Da sie noch nicht 14 Jahre alt sind, sind sie auch nicht strafmündig.
Dass Kinder in diesem Alter eine Straftat begehen, ist nicht so ungewöhnlich. Im Jahr 2017 sind in der Kriminalstatistik 6648 Jugendliche unter 14 Jahren angeführt, die kriminell wurden. 764 davon waren sogar unter zehn Jahre alt. Zum Vergleich: Die Kriminalstatistik weist insgesamt 270.000 Tatverdächtige aus. Wobei sich natürlich nicht jeder der kindlichen Täter mit einem Messer auf den Weg machte, um einen Raub zu begehen. Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Raub, so lautet die die Hitliste der Delikte. Wenn Jugendliche unter 14 Jahren kriminell werden, dann meldet das die Staatsanwaltschaft dem Jugendamt. Der Leiter der Kinder- und Jugendhilfe im Amt der Salzburger Landesregierung, Roland Ellmer, sagt, dass in einem derartigen Fall seine Behörde mit der betroffenen Familie in Kontakt tritt. „Wir schauen, ob das Kind in der Familie gut aufgehoben ist und ob Unterstützung notwendig ist.“Wenn ja, dann stehen Sozialarbeiter und Therapeuten bereit. Falls dies nicht ausreicht, kann das Kind in einer sozialen Wohngemeinschaft untergebracht werden, wo es eine intensive Betreuung erhält. In Salzburg gebe es allerdings nur eine solche Wohngemeinschaft. In anderen Bundesländern, etwa in Wien, sieht dies etwas anders aus. Die Vorgangsweise ist aber dieselbe wie in Salzburg.
Der Leiter der Wiener Kinderund Jugendanwaltschaft, Ercan Niknafs, erklärt, dass es wichtig sei, nachdem Kinder eine Straftat begangen haben, auch mit ihnen darüber zu reden und sie mit den Konsequenzen ihres Handelns zu konfrontieren. „Vor allem die Ängste des Opfers müssen ihnen vermittelt werden“, sagt er. Dies sei wohl auch die beste Vorbeugung gegen weitere Straftaten.