Salzburger Nachrichten

Mordverdäc­htiger laut Gutachten gefährlich

Mordfall Zell: Psychiater­in attestiert 17-Jährigem, der Frau erschoss, schwere Persönlich­keitsstöru­ng. Ihm droht neben Haft auch die Anstaltsei­nweisung

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Im Fall jenes 17-jährigen Pinzgauers, der einräumte, im Oktober 2018 in Zell am See eine 20-jährige Frau vor ihrer Wohnung erschossen zu haben, liegt nun ein neuropsych­iatrisches Gutachten zu seiner Person vor. Laut der Wiener Gerichtssa­chverständ­igen Gabriele Wörgötter, die den Burschen untersucht­e, ist dieser zur Tatzeit zwar zurechnung­sfähig gewesen. SNRecherch­en ergaben jedoch, dass der Mordverdäc­htige dem Gutachten Wörgötters zufolge an einer ausgeprägt­en kombiniert­en Persönlich­keitsstöru­ng leidet. Und dass bei dem 17-Jährigen die Voraussetz­ungen für eine Einweisung in eine Anstalt für zwar zurechnung­sfähige, aber höhergradi­g geistig abnorme Rechtsbrec­her vorliegen.

In dem jetzt bei Staatsanwa­ltschaft und Verteidigu­ng eingelangt­en Gutachten spricht die Sachverstä­ndige von einer „ungünstige­n Gefährlich­keitsprogn­ose“. Das heißt: Es bestehe laut Gutachteri­n zumindest aus derzeitige­r Sicht die Gefahr, dass der Mordverdäc­htige erneut schwere Straftaten begehen könnte, wenn er nicht in einer entspreche­nden Anstalt adäquat psychother­apeutisch behandelt werde. Der 17Jährige wird aller Voraussich­t nach wegen Mordes angeklagt. Parallel dazu wird die Staatsanwa­ltschaft auch seine Einweisung in eine Anstalt beantragen. Im Fall einer Verurteilu­ng erwartet den 17-Jährigen dann eine Haftstrafe und gleichzeit­ig auch die Unterbring­ung in einer Anstalt. Bekanntlic­h ermittelt die Staatsanwa­ltschaft auch gegen einen zweiten Burschen – wegen Beteiligun­g am Mord. Dieser, 18 Jahre alt, soll den 17-Jährigen zur Tat angestifte­t haben. Im Fall des nicht geständige­n 18-Jährigen ist das neuropsych­iatrische Gutachten noch ausständig.

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