Was Asylbewerber tun dürfen
DasGesetz, um das schon bei seiner Einführung monatelang gerungen wurde, achtet streng darauf, dass Asylbewerber vom herkömmlichen Arbeitsmarkt ferngehalten werden. Daher dürfen sie nur – und zwar ausdrücklich „mit deren Einverständnis“– für Hilfstätigkeiten herangezogen werden, „die im unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer Unterbringung stehen“. Sprich: Sie können etwa bei der Reinigung, im Küchenbetrieb oder bei der Essensausgabe in ihrer Unterkunft mithelfen.
Weiters dürfen sie „gemeinnützige Hilfstätigkeiten für Bund, Land, Gemeinde und Gemeindeverbände“ausüben. Etwa in der Landschaftspflege oder bei der Betreuung von Park- und Sportanlagen. In Salzburg wurden und werden Asylbewerber etwa zum Schneeschaufeln, zur Flurreinigung und zur Mithilfe beim Mistkübelausleeren in der Altstadt eingesetzt – Letzteres insbesondere am Rupertikirtag. Auch in Wien halfen Asylbewerber beim Schneeschaufeln und in der Parkbetreuung aus und werden für einfache Unterstützungsarbeiten in Amtshäusern und Schulen eingesetzt.
In Wien sind derzeit rund 400 Asylbewerber gemeinnützig tätig, in Salzburg waren es im Lauf des vergangenen Jahres 231 Asylbewerber, davon allein rund 100 in der Stadt Salzburg. Die Obergrenze von 110 Euro Zuverdienst pro Monat habe man unterdessen aus dem Salzburger Grundversorgungsgesetz gestrichen, heißt es im Büro von Soziallandesrat Heinrich Schellhorn. Und zwar deshalb, weil ohnehin niemand auf diese Summe komme.