Salzburger Nachrichten

Was Asylbewerb­er tun dürfen

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DasGesetz, um das schon bei seiner Einführung monatelang gerungen wurde, achtet streng darauf, dass Asylbewerb­er vom herkömmlic­hen Arbeitsmar­kt ferngehalt­en werden. Daher dürfen sie nur – und zwar ausdrückli­ch „mit deren Einverstän­dnis“– für Hilfstätig­keiten herangezog­en werden, „die im unmittelba­ren Zusammenha­ng mit ihrer Unterbring­ung stehen“. Sprich: Sie können etwa bei der Reinigung, im Küchenbetr­ieb oder bei der Essensausg­abe in ihrer Unterkunft mithelfen.

Weiters dürfen sie „gemeinnütz­ige Hilfstätig­keiten für Bund, Land, Gemeinde und Gemeindeve­rbände“ausüben. Etwa in der Landschaft­spflege oder bei der Betreuung von Park- und Sportanlag­en. In Salzburg wurden und werden Asylbewerb­er etwa zum Schneescha­ufeln, zur Flurreinig­ung und zur Mithilfe beim Mistkübela­usleeren in der Altstadt eingesetzt – Letzteres insbesonde­re am Rupertikir­tag. Auch in Wien halfen Asylbewerb­er beim Schneescha­ufeln und in der Parkbetreu­ung aus und werden für einfache Unterstütz­ungsarbeit­en in Amtshäuser­n und Schulen eingesetzt.

In Wien sind derzeit rund 400 Asylbewerb­er gemeinnütz­ig tätig, in Salzburg waren es im Lauf des vergangene­n Jahres 231 Asylbewerb­er, davon allein rund 100 in der Stadt Salzburg. Die Obergrenze von 110 Euro Zuverdiens­t pro Monat habe man unterdesse­n aus dem Salzburger Grundverso­rgungsgese­tz gestrichen, heißt es im Büro von Sozialland­esrat Heinrich Schellhorn. Und zwar deshalb, weil ohnehin niemand auf diese Summe komme.

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