Hundeattacke bringt Besitzerin hinter Gitter
Nach dem Tod eines Buben, der von einem Rottweiler gebissen wurde, wurde das Gesetz verschärft. Nun folgen strenge Kontrollen.
18 Monate Haft, sechs Monate davon unbedingt, wegen grob fahrlässiger Tötung. Das ist die nicht rechtskräftige Strafe für die Besitzerin (49) jenes Rottweilers, der im vergangenen Jahr einen 17 Monate alten Buben angefallen und getötet hat. Die Beißattacke ereignete sich Anfang September um 20.15 Uhr. Der Bub war mit seinen Großeltern unterwegs. Sie hatten ihren Enkelsohn in die Mitte genommen und schaukelten ihn in die Höhe, was den Hund irritiert haben dürfte. Das 47 Kilogramm schwere Tier riss sich von seiner Besitzerin, die stark alkoholisiert (1,4 Promille) war, los, schnappte nach dem Kopf des Buben und biss zu.
Was dann passierte, schilderte eine Zeugin (40), die der Frau und deren Rottweiler in einem Abstand von wenigen Metern gefolgt war. Sie habe den Rottweiler am Halsband gepackt, zu Boden gedrückt und mit dem Unterarm fixiert, schilderte die zierliche Frau dem Gericht. Dann habe sie dem Hund „ins Gesicht gehaut, dass er loslässt. Ich habe fünf bis sechs Mal hingehaut mit der Faust.“Der Besitzerin des rabiaten Kampfhunds habe sie „Ziehen Sie den Hund weg!“zugerufen. Als der 17 Monate alte Bub endlich befreit war, habe sie „überall Blut“wahrgenommen. Weil ihr in der Aufregung die Telefonnummer der Rettung nicht einfiel, sei sie zum nächsten Haus gelaufen und habe gegen die Fensterscheiben geschlagen und die Alarmierung der Rettungskräfte veranlasst. Dann sei sie zurück zum Tatort gerannt, wo sie sich kurzerhand ihr T-Shirt auszog: „Ich wollte dem Kind den Kopf zusammenbinden.“Der Hund – er wurde inzwischen eingeschläfert – hatte bereits vor diesem Vorfall einen Menschen in den Hals gebissen.
Die Politik hat auf die tödliche Hundeattacke auf den Buben jedenfalls reagiert. In Wien wurde das Tierhaltegesetz für die etwa 3300 Halter von „Kampfhunden“– dazu zählen neben Rottweilern unter anderem Bullterrier, Pitbullterrier und Dogo Argentino – verschärft. So gilt eine strikte Leinen- und Maulkorbpflicht. Für die Besitzer, die mit ihren Tieren spazieren gehen, wurde ein Alkohollimit von 0,5 Promille festgelegt.
Am Tag des Prozesses starteten verschärfte Hundekontrollen, wie Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) erklärte. Zwei Wochen sollen sie dauern. Neben der Einhaltung der Maulkorbund Leinenpflicht stehen auch das verpflichtende Chippen und der für Listenhundehalter obligatorische Hundeführschein im Fokus der Polizei. Hundeattacken sind in Österreich keine Seltenheit. Im Jahr 2017 mussten 3600 Personen nach einem Hundebiss im Spital behandelt werden. 17 Prozent der Verletzten sind null bist 14 Jahre alt, 22 Prozent sind älter als 65 Jahre.
Am Montag wurde außerdem bekannt, dass ein freilaufender Hund in Hargelsberg (Bezirk Linz-Land) einen anderen Hund getötet und dessen 63-jährige Besitzerin in die Hand gebissen hat. Die Besitzerin des angreifenden Hundes lässt ihr – nicht ordnungsgemäß angemeldetes – Tier laut Polizei regelmäßig ohne Aufsicht aus dem Haus. Als es vor Kurzem allein sowie ohne Halsband und Marke in Richtung Ort unterwegs war, ging es auf einen kleinen Hund los, verbiss sich in das Tier und schüttelte es so lange, bis es sich nicht mehr rührte.