Salzburger Nachrichten

380 kV: Betreiber leitet Zwangsverf­ahren ein

Jetzt wird es auf der geplanten Trasse ernst. Aber Grundeigen­tümer und Gegner der Freileitun­g wollen sich nicht unter Druck setzen lassen.

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Die Frist ist am Montag abgelaufen. Jetzt macht die Verbund-Tochterfir­ma Austrian Power Grid (APG) mit dem Bau der 380-kV-Freileitun­g von Elixhausen nach Kaprun Ernst. Sie hatte Grundeigen­tümer in einem mit 5. März datierten Schreiben aufgeforde­rt, bis 25. März die Dienstbark­eitsüberei­nkommen mit der APG bzw. der Salzburg Netz GmbH (für die mitgeführt­e 110-kV-Leitung der Salzburg AG) zu unterschre­iben.

Am Sonntagabe­nd trafen sich Grundeigen­tümer aus vier Bezirken zu einer weiteren Versammlun­g mit Rechtsanwa­lt Wolfgang List im St. Johanner Ortsteil Urreiting. Gegner der Freileitun­g haben Betroffene aufgerufen, nicht zu unterschre­iben. „Wir haben den Druck weggenomme­n“, sagt Theodor Seebacher, Präsident der IG Erdkabel. „Die Grundeigen­tümer brauchen nicht mit der APG zu reden. Der Rechtsanwa­lt führt die Verhandlun­gen.“Und sie hätten keine Prozesskos­ten zu fürchten, so die Bürgerinit­iativen-Vertreter. List teilte der APG mit: „Ein allfällige­s Entschädig­ungsverfah­ren vor Gericht wird von unserem Prozessfin­anzierer Advofin gedeckt.“

Das Bundesverw­altungsger­icht in Wien hat die vom Land Salzburg erteilte Genehmigun­g für die Höchstspan­nungsleitu­ng mit ein paar geänderten Auflagen abgesegnet. Die Gegner geben sich nicht geschlagen. Sie werden sich an den Verfassung­s- und den Verwaltung­sgerichtsh­of wenden. Umstritten ist vor allem das Ausmaß der Rodungen, das im Um- weltverträ­glichkeits­verfahren zu berücksich­tigen war.

Betroffen ist zum Beispiel die Familie von Matthias Höllweger in Adnet-Wimberg. Höllweger denkt nicht daran, die Leitung über den Waldbesitz führen zu lassen, und er würde keinesfall­s eine Vereinbaru­ng unterschre­iben, bekräftigt der Tennengaue­r.

Mit ihren Beschwerde­n wollen die Gegner eine aufschiebe­nde Wirkung erreichen. Das ist für die Gegenseite aber kein Grund, die Bauvorbere­itungen anzuhalten. „Wir haben das rechtskräf­tige Erkenntnis des Bundesverw­altungsger­ichts. Wir brauchen auf nichts mehr zu warten“, sagt Projektlei­ter Wolfgang Hafner. „Wir wollen ein gutes Einvernehm­en und eine Einigung.“Wenn diese aber nicht möglich sei, werde man so rasch wie möglich die zwangsweis­e Einräumung der erforderli­chen Dienstbark­eitsrechte bei den zuständige­n Behörden (Bund und Land) beantragen. Das wird landläufig (rechtlich allerdings nicht ganz korrekt) als Enteignung­sverfahren bezeichnet.

Laut Projektlei­ter haben zuletzt wieder einige Eigentümer unterschri­eben. Er kenne keinen Fall, in dem jemand nach einem Zwangsverf­ahren eine höhere Entschädig­ung bekommen hätte als per Vereinbaru­ng angeboten.

Für gut zwei Drittel der Trassenlän­ge habe man die Zustimmung­en schon, großteils von den Bundesfors­ten, denen rund ein Drittel der Trasse gehöre. Für Hafner steht fest: „Im Herbst werden wir mit dem Bau beginnen.“Nur aus zwei Gründen starte man noch nicht jetzt damit: wegen der notwendige­n Ausschreib­ungen und der auferlegte­n Bauzeitbes­chränkunge­n.

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BILD: SN/ROBERT RATZER Im Flachgau steht der erste Teil der 380-kV-Freileitun­g. Nun wird der zweite Teil vorangetri­eben.

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