380 kV: Betreiber leitet Zwangsverfahren ein
Jetzt wird es auf der geplanten Trasse ernst. Aber Grundeigentümer und Gegner der Freileitung wollen sich nicht unter Druck setzen lassen.
Die Frist ist am Montag abgelaufen. Jetzt macht die Verbund-Tochterfirma Austrian Power Grid (APG) mit dem Bau der 380-kV-Freileitung von Elixhausen nach Kaprun Ernst. Sie hatte Grundeigentümer in einem mit 5. März datierten Schreiben aufgefordert, bis 25. März die Dienstbarkeitsübereinkommen mit der APG bzw. der Salzburg Netz GmbH (für die mitgeführte 110-kV-Leitung der Salzburg AG) zu unterschreiben.
Am Sonntagabend trafen sich Grundeigentümer aus vier Bezirken zu einer weiteren Versammlung mit Rechtsanwalt Wolfgang List im St. Johanner Ortsteil Urreiting. Gegner der Freileitung haben Betroffene aufgerufen, nicht zu unterschreiben. „Wir haben den Druck weggenommen“, sagt Theodor Seebacher, Präsident der IG Erdkabel. „Die Grundeigentümer brauchen nicht mit der APG zu reden. Der Rechtsanwalt führt die Verhandlungen.“Und sie hätten keine Prozesskosten zu fürchten, so die Bürgerinitiativen-Vertreter. List teilte der APG mit: „Ein allfälliges Entschädigungsverfahren vor Gericht wird von unserem Prozessfinanzierer Advofin gedeckt.“
Das Bundesverwaltungsgericht in Wien hat die vom Land Salzburg erteilte Genehmigung für die Höchstspannungsleitung mit ein paar geänderten Auflagen abgesegnet. Die Gegner geben sich nicht geschlagen. Sie werden sich an den Verfassungs- und den Verwaltungsgerichtshof wenden. Umstritten ist vor allem das Ausmaß der Rodungen, das im Um- weltverträglichkeitsverfahren zu berücksichtigen war.
Betroffen ist zum Beispiel die Familie von Matthias Höllweger in Adnet-Wimberg. Höllweger denkt nicht daran, die Leitung über den Waldbesitz führen zu lassen, und er würde keinesfalls eine Vereinbarung unterschreiben, bekräftigt der Tennengauer.
Mit ihren Beschwerden wollen die Gegner eine aufschiebende Wirkung erreichen. Das ist für die Gegenseite aber kein Grund, die Bauvorbereitungen anzuhalten. „Wir haben das rechtskräftige Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts. Wir brauchen auf nichts mehr zu warten“, sagt Projektleiter Wolfgang Hafner. „Wir wollen ein gutes Einvernehmen und eine Einigung.“Wenn diese aber nicht möglich sei, werde man so rasch wie möglich die zwangsweise Einräumung der erforderlichen Dienstbarkeitsrechte bei den zuständigen Behörden (Bund und Land) beantragen. Das wird landläufig (rechtlich allerdings nicht ganz korrekt) als Enteignungsverfahren bezeichnet.
Laut Projektleiter haben zuletzt wieder einige Eigentümer unterschrieben. Er kenne keinen Fall, in dem jemand nach einem Zwangsverfahren eine höhere Entschädigung bekommen hätte als per Vereinbarung angeboten.
Für gut zwei Drittel der Trassenlänge habe man die Zustimmungen schon, großteils von den Bundesforsten, denen rund ein Drittel der Trasse gehöre. Für Hafner steht fest: „Im Herbst werden wir mit dem Bau beginnen.“Nur aus zwei Gründen starte man noch nicht jetzt damit: wegen der notwendigen Ausschreibungen und der auferlegten Bauzeitbeschränkungen.