Mordfall Zell: Laut Gutachten auch zweiter Verdächtiger gefährlich
Im Kriminalfall um den gewaltsamen Tod einer 20-Jährigen aus Zell am See laufen unverändert die Ermittlungen. Wie berichtet, sitzen ein 17-Jähriger und ein 18-Jähriger in Untersuchungshaft. Beim erstgenannten diagnostizierte die Wiener Gerichtssachverständige Gabriele Wörgötter kürzlich eine ausgeprägte kombinierte Persönlichkeitsstörung. Laut der Expertise liegen beim 17-Jährigen die Voraussetzungen für eine Einweisung in eine Anstalt für zurechnungsfähige, jedoch höhergradig geistig abnorme Rechtsbrecher vor – sofern man davon ausgeht, dass er tatsächlich an der Tat beteiligt war.
Nun liegt das neuropsychiatrische Gutachten zur Person des 18-Jährigen vor. Auch in seinem Fall geht Gutachterin Wörgötter von einer „höhergradigen geistigen und/oder seelischen Abartigkeit“aus. Die Sachverständige schlussfolgert daher „aus gutachtlicher Sicht eine ungünstige Gefährlichkeitsprognose“für den Pinzgauer. „Es ist nach dem Zustand des Beschuldigten und nach der Art naheliegend, dass er auch zukünftig unter dem Einfluss der schweren Persönlichkeitsstörung äquivalente Delikte (Beteiligung an Taten mit schweren Folgen) begehen wird“, heißt es in dem Gutachten. Die Gefährlichkeit des jungen Mannes könne nur durch intensive therapeutische und pädagogische Maßnahmen gemindert werden, folgert Wörgötter.
Die 20-jährige Zellerin war am 20. Oktober 2018 mit drei Pistolenschüssen aus kurzer Distanz vor ihrer Wohnung erschossen worden. Zwei Monate später wurde der 17-Jährige festgenommen. Auf die Spur des Verdächtigen waren die Ermittler über den „digitalen Fußabdruck“des Opfers gekommen. Bei ihm stellte die Polizei die mutmaßliche Tatwaffe sicher, eine umgebaute Schreckschusspistole. Der Verdächtige hat eingeräumt, die Frau erschossen zu haben. Damit gilt eine Anklage wegen Mordes als wahrscheinlich. Der 18-Jährige steht im Verdacht, den um ein Jahr jüngeren Hauptverdächtigen zu der Tat angestiftet zu haben. Er hat die Vorwürfe bisher abgestritten.
„Es ist naheliegend, dass er auch künftig schwere Taten begehen wird.“